AB 151188
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Diese Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen aufzuzeigen, welche die Situation von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen hinsichtlich der beruflichen Vorsorge verbessern, z. B. dadurch, dass sich der gesetzliche Koordinationsabzug wie auch die Eintrittsschwelle auf die Summe der verschiedenen Einkommen beziehen. Dabei soll er insbesondere klären, wie in diesen Fällen die Führung der beruflichen Vorsorge geregelt werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion und ist bereit, im Rahmen der umfassenden Reform der Altersvorsorge Lösungen zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge dieser Personengruppen zu prüfen. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2013 diese Motion diskussionslos gutgeheissen.
Die SGK teilt das Anliegen ihrer Schwesterkommission, dass Teilzeitbeschäftigte und Angestellte mit niedrigen Einkommen in ihrer beruflichen Vorsorge bessergestellt werden sollen. Die heutige gesetzliche Regelung führt aufgrund des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle oft dazu, dass solche Personen keine oder nur eine ungenügende Vorsorge aus der zweiten Säule aufweisen. Diese Entwicklung wird sich mit dem zunehmenden Trend zur Teilzeitarbeit noch verstärken und sich negativ auf die Ergänzungsleistungen auswirken.
Nun stellt Kollege Jenny den Antrag, diese Motion abzulehnen. Er zieht den Schluss, dass das die Arbeitnehmer selber nicht wollen. Da muss ich Ihnen sagen, Herr Jenny: Wenn ich meine Putzfrau fragen würde, ob sie die AHV-Beiträge bezahlen möchte, würde sie mir sagen: Aber sicher nicht! Doch das ist nun einfach wichtig für ihre richtige Altersvorsorge!
Es ist kein neues Thema: Wir hatten dieses Thema bereits im Rahmen der ersten BVG-Revision auf dem Tisch. Wir haben dort den Koordinationsabzug ein wenig gesenkt. Die Teilzeitarbeit, besonders für Frauen, nimmt zu. Im Rahmen der 11. AHV-Revision haben wir darüber diskutiert, ob wir überhaupt noch Witwenrenten ausrichten oder nur noch Renten an jene, die unmittelbar Kinder betreuen. Dieser Vorschlag wurde dann abgelehnt. Aber ich muss Ihnen einfach sagen: Wenn man solche Massnahmen ins Auge fasst - und Sie waren damals auch für diese Lösung! -, dann muss man den Frauen auch Gelegenheit geben, sich eine zweite Säule anzusparen. Gerade in der Familienphase, in der man mit einem Fuss in der Berufswelt steht, ist es wichtig, dass man auch die zweite Säule weiterführen kann.
Nun hat aber Herr Jenny etwas gesagt, was mich aufhorchen liess. Er hat gesagt, man müsse die staatliche und die private Säule ausbauen. Ich denke, da waren Sie sich nicht ganz dessen bewusst, was das heissen würde. Es würde heissen, dass wir die AHV, das ist die staatliche Säule, ausbauen würden, und das kann nicht in unserem Sinn sein, denn die AHV ist eine Volksversicherung.
Die berufliche Säule bleibt eine berufliche Säule. Es ist richtig: Die Meinung der Kommission ist die, dass für die Forderung dieser Motion im Rahmen der kommenden AHV- und BVG-Revisionen nach Lösungen gesucht werden soll, um den Vorsorgeschutz der genannten Personengruppen zu verbessern.
Deshalb bitte ich Sie namens der SGK, die ihren Entscheid einstimmig fällte, diese Motion anzunehmen. [PAGE 788]