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Graber Konrad · Ständerat · 2013-09-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17

Wortprotokoll

Der Kommission lag Datenmaterial betreffend sogenannt zu viel und zu wenig bezahlte [PAGE 777] Prämien vor. Das ist versicherungsmathematisch - ich habe mich beim Eintreten nicht gemeldet, aber ich sage es jetzt - natürlich ein Nonsens. Es ist deshalb Nonsens, weil die Gesundheitskosten eben nicht an den Kantonsgrenzen haltmachen und weil es vor allem auch dem Gesetz der grossen Zahlen widerspricht. Ein Risiko, das sich nur an einer kleinen Population, an einem kleinen Kanton bemisst, ist automatisch grösser. Das heisst, man hat höhere Prämien zu bezahlen. Wenn wir den Gedanken, den wir hier jetzt verankern und im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz bereits verankert haben, versicherungsmathematisch weiterführen, wird das letztlich dazu führen, dass die Krankenkassen höhere Reserven halten und höhere Prämien verrechnen müssen. Insgesamt wird die Angelegenheit also aufgrund von risiko- und versicherungsmathematischen Überlegungen teurer; aber das ist ein Nebenschauplatz.

Nun zu diesem Minderheitsantrag: Das Datenmaterial bezieht sich ja nur auf die Jahre 1996 bis 2011. Die Inkraftsetzung des Gesetzes wird dann in zwei, drei Jahren erfolgen. Das sind also zwei, drei Jahre, die in diesen Statistiken nicht berücksichtigt sind. Wie Herr Schwaller gesagt hat, ist damit zu rechnen, dass diese Zahlen dann die ganze heute vorliegende Statistik über den Haufen werfen könnten. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit, das ist offensichtlich, werden bestimmt die Jahre 1996 bis 1999 aus dem Ausgleichsmechanismus herausfallen. Die Jahre 1996 bis 1999 werden auf alle Fälle aus dem Mechanismus herausfallen.

Ich möchte niemandem, der hier gesprochen hat, irgendwelche unredlichen Absichten unterschieben, denn der Vorschlag, nur zwölf Jahre zu berechnen, kam von der GDK. Aber wenn man das Zahlenmaterial auf die Kantone herunterbricht, dann wird es natürlich relativ brisant. Ich erläutere das kurz: Wenn man das heutige Zahlenmaterial nimmt und beispielsweise den Kanton Zürich anschaut, dann sieht man, dass dieser ausgerechnet in den vier Jahren, die herausfallen, 174 Millionen Franken zu wenig bezahlt hat. Diese würden dann bei der Bewertung nicht berücksichtigt. In den übrigen Jahren hat er dann zu viel bezahlt, in den ersten vier Jahren aber zu wenig, nämlich eben 174 Millionen Franken.

Beim Kanton Aargau würde man, wenn man vier Jahre wegliesse, plötzlich von einem Minus von 15 Millionen auf ein Plus von 120 Millionen Franken kommen. Der Kanton würde von einem kleinen Zahler zum grossen Profiteur. Beim Kanton Zug würde ein Plus von 2 Millionen plötzlich zu einem Minus von 30 Millionen Franken. Der Kanton würde zum Zahler.

Beim Kanton Waadt, dem Epizentrum der hier vorliegenden Botschaft, kämen 280 Millionen Franken sogenannt zu viel bezahlte Prämien aus den Jahren 1996 bis 1999 nicht zur Anrechnung. Wenn Sie dann noch die Jahre 2000 bis 2002 dazuzählen, die vermutlich in die Bemessungslücke fallen werden, dann wären es im Kanton Waadt sogar 355 Millionen Franken. Bezogen auf die 603 Millionen Franken ist das praktisch die Hälfte, die nicht angerechnet würde.

In meinem Kanton, dem Kanton Luzern, zeigt sich folgendes Bild: In den ersten vier Jahren wurden 49 Millionen Franken zu viel bezahlt. Würden diese Jahre nicht berücksichtigt, aber die Folgejahre, in denen zu wenig bezahlt wurde, wären es dann minus 120 Millionen Franken usw.

Beim Kanton Tessin, dessen Vertreter vorhin von einem Skandal gesprochen hat, wäre die Situation so, dass man zuerst 140 Millionen zu viel bezahlt hätte. Wenn man vier Jahre wegliesse, wären es dann nur noch 97 Millionen Franken. Stellen Sie sich die Diskussion in diesem Kanton vor, wenn es nur noch zwei Drittel des ursprünglichen Betrages sind.

Wenn Sie also diesen Zahlensalat nicht wollen und wenn Sie auch nicht wollen, dass diese unheiligen Diskussionen weitergeführt werden, sobald die effektiven Zahlen vorliegen, wenn Sie ausserdem nicht wollen, dass noch zwei, drei Jahre zusätzlich berücksichtigt werden, dann müssen Sie in dieser Frage der Minderheit folgen. Ich bin sehr glücklich, dass der Bundesrat dies auch so sieht. Ich habe einen ähnlichen Meinungsbildungsprozess durchgemacht. In der Kommission habe ich mich zur Mehrheit geschlagen, in der Meinung, dass das die bessere Lösung sei. Wenn ich es aber heute reflektiere, bin ich vollends überzeugt davon, dass wir nur mit der Lösung der Minderheit am Schluss die Diskussionen, die uns in den letzten Jahren sehr stark bewegt haben, abschliessen können.

Wir können damit auch verhindern, dass allfällige Kläger - das können Kantone sein oder Prämienzahler - dann nicht eine zusätzliche und unnötig offene Angriffsfläche erhalten. Klar handelt es sich hier um eine politische Lösung, die ohnehin eine gewisse Willkür beinhaltet und im Widerspruch zur Versicherungsmathematik steht. Aber wollen wir die Willkür in der Lösungsfindung hier jetzt noch ohne Not erhöhen? Denken Sie an die Reaktionen der Regierungen, die dann in zwei, drei Jahren anders zusammengesetzt sein werden, wie das dann tönen wird, aufgrund der Zahlen, die ich Ihnen jetzt präsentiert habe.

Wenn Sie also wollen, dass eine unbefriedigende Lösung etwas befriedigender gestaltet wird und damit weniger Angriffsflächen bietet, dann müssen Sie der Minderheit und damit auch dem Bundesrat folgen.