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AB 151256

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Das geltende Lebensmittelgesetz wurde auf den 1. Juli 1995 in Kraft gesetzt. Es erfasst Lebensmittel, Nahrungs- und Genussmittel sowie Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel kosmetische Mittel, Spielzeuge oder Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sein Geltungsbereich erfasst die gesamte Produktionskette, vom Anbau von Pflanzen bzw. der Tierproduktion über die Lebensmittelgewinnung bis zur Abgabe der Endprodukte an die Konsumentinnen und Konsumenten.

Nun hat sich der Handel mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen in den vergangenen zwanzig Jahren stark grenzüberschreitend entwickelt, und so wäre es für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes eine grosse Vereinfachung, wenn unsere technischen Vorschriften über diese Produkte an die Systeme der Lebensmittel- und der übrigen Produktesicherheit der EU angeglichen würden. Dies wurde ja bereits eingeleitet durch die vor drei Jahren in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das ja vorsieht, dass alle Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die in der EU bzw. im EWR regelmässig im Verkehr sind, auch in der Schweiz frei zirkulieren können.

Für die Lebensmittel braucht es aber eine Bewilligung des BAG, und weil es grosse Unterschiede zwischen unserem Lebensmittelrecht und demjenigen der EU gibt, führt das auch zu einer grossen Anzahl Bewilligungsgesuche, die für alle Beteiligten mit einem grossen Aufwand verbunden sind. So bringt diese Totalrevision des Lebensmittelgesetzes eine Vereinfachung im Verkehr mit der EU, namentlich durch die Verwendung gleicher Begriffe. Sie bringt eine klarere Regelung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Die Totalrevision schafft die Grundlage zu einer risikobasierten Kontrolle. Sie bringt weiter eine gezielte Verbesserung des Gesundheitsschutzes und des Täuschungsverbots. Neu erfolgt zudem die Unterstellung der Dusch- und Badewasser unter dieses Gesetz.

Die SGK befasste sich als Kommission des Zweitrates an ihren Sitzungen vom 2. Mai und 1. Juli 2013 mit dieser Vorlage. Weil der Nationalrat doch ein paar wesentliche Änderungen zum Entwurf des Bundesrates gemacht hatte, wurden noch einmal Vertretungen der Kantone, der Kantonschemiker, der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial) und der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen angehört.

Das Eintreten auf die Vorlage war in der SGK unbestritten. Die verbesserte Sicherheit der Lebensmittel, die Harmonisierung mit dem Recht unserer wichtigsten Handelspartner, die eine Vereinfachung des Imports und Exports bringen wird, und der Grundsatz der Selbstdeklaration sowie der Eigenverantwortung überzeugten. Es war den Kommissionsmitgliedern ein Anliegen, dass das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit bestehen bleibt. Kontrollen und Vorschriften braucht es, man darf aber das Augenmass nicht verlieren.

So bitte ich Sie im Namen der einstimmigen SGK, auf den Gesetzentwurf einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zu folgen.