Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-03-05
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05
Wortprotokoll
Die Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse" wurde am 23. Mai 2012 mit gut 115 000 Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat schickte einen Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Aufgrund der mehrheitlich ablehnenden Stellungnahmen verzichtete der Bundesrat auf diesen Gegenvorschlag. Die in den Räten bereits zur Diskussion stehende Verbesserung des Risikoausgleichs - wir werden dann am nächsten Montag darüber sprechen - soll hingegen dazu beitragen, eine Schwäche des Systems zu beseitigen. Diese Massnahme fand dann auch in der Vernehmlassung mehrheitlich Zustimmung.
Es ist nun innert wenigen Jahren die dritte Volksinitiative, die beantragt, die Vielfalt der Kassen, welche eine Zulassung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besitzen, durch eine einzige, staatliche Krankenkasse zu ersetzen. Während die beiden vormals abgelehnten Volksbegehren mit ergänzenden Massnahmen versehen waren - einkommensabhängige Prämien waren u. a. das Thema -, geht es mit dieser Initiative allein darum, die 61 privaten Kassen durch eine einzige, vom Staat geführte Kasse zu ersetzen. [PAGE 74]
Der Ständerat hat die Initiative bereits beraten und empfiehlt mit 28 zu 13 Stimmen die Ablehnung. Auch Ihre Kommission ist dem Antrag des Bundesrates und des Ständerates gefolgt und beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Initiative.
Im Gesundheitswesen generell und im Versicherungsbereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besonders herrscht ein stark regulierter Wettbewerb. Der Spielraum für die zugelassenen Kassen ist nicht allzu gross. Trotzdem ist auch da die Vielfalt des Angebots einem Einheitsangebot überlegen. Durch die Möglichkeit der obligatorisch Versicherten, den Versicherer zu wechseln, ist der Versicherer gezwungen, das Beste aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu machen. Das Interesse der Kassen ist es, am Markt bestehen zu können und möglichst günstige Prämien anzubieten. Bei einer konkurrenzlosen Einheitskasse entfällt dieser Wettbewerbsdruck. Sie würde zudem nicht von unternehmerisch orientierten Personen geleitet, sondern wäre von der Politik geprägt. Kein Verantwortlicher einer privaten Kasse kann es sich leisten, seine Unternehmung in Konkurs gehen zu lassen. Drohende Defizite und sinkende Reserven müssen mit höheren Prämien aufgefangen werden. Demgegenüber könnten oder müssten staatliche Einheitskassen mit politisch motivierten Defiziten leben, wie dies bei der Arbeitslosenversicherung und bei der Invalidenversicherung zu sehen ist. Letztlich hätte der Steuerzahler für die Fehlentwicklung aufzukommen, oder es würden der Not gehorchend Leistungskorrekturen ins Auge gefasst.
Ziel der Initiative ist es laut den Initianten, einfache, effiziente, transparente und erst noch günstigere Abläufe zu realisieren. Die Bedenken des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit gehen jedoch dahin, dass sie als Folge der Initiative eher das Gegenteil sehen, nämlich steigende Prämien und Staatsbeiträge aufgrund des fehlenden Wettbewerbs. Die Umsetzungskosten der Initiative werden von einem unabhängigen Institut auf gegen 2 Milliarden Franken geschätzt. Offen ist zudem die Frage von Entschädigungsforderungen der heute zugelassenen Krankenkassen. Die Initiative sieht vor, dass Vermögen, Rückstellungen und Reserven aus der obligatorischen Versicherung auf die neue öffentlich-rechtliche Kasse übertragen werden sollen. Ob sich daraus rechtlich Entschädigungszahlungen ergeben, ist nicht geklärt. Durch die Initiative wird ein an sich funktionierendes Versicherungssystem unnötig beseitigt. Damit werden die Probleme im Gesundheitswesen wie kostentreibende Mengenausweitung usw. nicht verändert.
Diese Argumente veranlassen die Kommission, Ihnen die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates zu beantragen, das heisst, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.