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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-10-03

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Die von der Minderheit II vorgeschlagene Lösung stellt ein Gesamtkonzept dar. Es beschlägt die Vorprüfung von Parlamentarischen Initiativen, [PAGE 1357] Kommissionsinitiativen und Standesinitiativen, also die Artikel 109ff. Die Unterschiede unseres Minderheitsantrages zu der von der Mehrheit beschlossenen Lösung lassen sich wie folgt darstellen:

1. Ein positiver Vorprüfungsentscheid bedarf nicht mehr der Zustimmung der Räte. Es reicht aus, wenn die zuständigen Kommissionen beider Räte im Vorprüfungsverfahren zugestimmt haben.

2. Auch bei Kommissionsinitiativen wird eine Vorprüfung verlangt, und zwar durch die Kommission des Zweitrates. Erst nach der Vorprüfung in beiden Kommissionen und nach positivem Entscheid beider Kommissionen kann mit der Ausarbeitung eines Erlasses begonnen werden. Die Vorteile der von uns vorgeschlagenen Lösung liegen auf der Hand. Das Verfahren wird weniger schwerfällig. Der Ratsbetrieb wird entlastet. In diesem Zusammenhang sei immerhin daran erinnert, dass in den letzten Jahren das Instrument der Parlamentarischen Initiative in erhöhtem Masse in Anspruch genommen wurde.

3. Die von uns anbegehrte Vorprüfung von Kommissionsinitiativen durch die Kommission des Zweitrates ist auch aus Kohärenzgründen erforderlich. Mit der Lösung der Mehrheit wird es nämlich auch in Zukunft so sein, dass eine Kommission ihrem Rat einen Erlass ohne Vorprüfung unterbreiten kann. Der Zweitrat kann dann auf die so ausgearbeitete Vorlage nicht eintreten. Damit werden die getätigten gesetzgeberischen Vorbereitungsarbeiten zur Makulatur, was aus verständlichen Gründen unerwünscht ist. Die daraus entstehenden Kosten sind nicht unerheblich. Es geht im Weiteren auch nicht an, mit einer unterschiedlichen Ausgestaltung des Verfahrens bei der Behandlung von Initiativen die Grundlage für Umgehungsmanöver zu schaffen. Die Vorteile einer Kommissionsinitiative in der Ausgestaltung der Mehrheit können bewusst ausgenutzt werden. Steht die Kommission dem Anliegen einer Parlamentarischen Initiative eines einzelnen Mitgliedes nämlich positiv gegenüber, so könnte sie diese in eine Kommissionsinitiative umwandeln und damit dem Vorprüfungsverfahren entziehen. So könnte das schwerfällige Verfahren der Vorprüfung durch beide Räte bewusst umgangen werden.

Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Bundesrates verweise. Das tue ich hier natürlich mit Freude, denn der Bundesrat gibt der Lösung der CVP-Fraktion den Vorzug. Folgende Gründe werden ins Feld geführt:

1. Die Lösung ermöglicht eine konsequente und effiziente Umsetzung der Vorprüfung.

2. Die Umgehungsmöglichkeit des Vorprüfungsverfahrens wird ausgeschlossen.

3. Mit dem Antrag der Minderheit II werden die Effizienz erhöht und der Ratsbetrieb entlastet.

4. Die Rechte des einzelnen Ratsmitglieds werden nicht eingeschränkt.

Im Licht der hier dargestellten Vorteile unserer Lösung - auch der Bundesrat teilt diese Meinung - bitte ich Sie eindringlich, im Interessen der Effizienz des Ratsbetriebes dem Antrag der Minderheit II (Cina) zuzustimmen. Es macht wirklich Sinn, bei positiven Vorprüfungsentscheiden - ich wiederhole: bei positiven Vorprüfungsentscheiden - der zuständigen Kommissionen beider Räte nicht noch zusätzlich den Ratsbetrieb zu belasten.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.