Allemann Evi · Nationalrat · 2014-03-13
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion, welche auf die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force eintreten will.
Die Schweiz hat sich von Beginn weg an der KFOR-Friedenstruppe beteiligt. Ein jetziger Rückzug des schweizerischen Kontingents würde von unseren europäischen Partnern nicht verstanden und könnte angesichts des nach wie vor klar ausgewiesenen Bedürfnisses nach Truppen als unsolidarischer Akt empfunden werden.
Aus Sicht der SP sprechen vier Hauptgründe für die Weiterführung des Schweizer Engagements in Kosovo:
1. Die militärische Friedensförderung ist eine Voraussetzung für das zivile Engagement der Schweiz.
2. Wir stehen für eine aktive Aussenpolitik ein.
3. Die Sicherheit und Stabilität auf dem Balkan ist uns nicht egal.
4. Auch Gründe der inneren Sicherheit sprechen für den Einsatz.
Gerne sage ich zu allen vier Argumenten kurz ein paar erläuternde Worte.
In erster Linie unterstützt die SP die zivilen Instrumente der Friedensförderung. Aber uns ist bewusst: Wenn sich die zivile Friedensförderung voll entfalten soll, braucht sie ein stabiles und sicheres Umfeld. Das kann in Kosovo nur durch die militärische Friedensförderung garantiert werden. Das Engagement der Schweiz in Kosovo stützt sich denn auch auf drei Pfeiler: die technische Zusammenarbeit, die zivile Friedensförderung und die Swisscoy. Es braucht alle drei Pfeiler.
Die Swisscoy bildet den kleinstmöglichen militärischen Beitrag, den die Schweiz leisten kann, damit sie sich in der Region aussenpolitisch nicht vollständig isoliert. Ein Rückzug der Swisscoy würde die zivile Arbeit der Schweiz in der Region aus aussenpolitischen Gründen massiv erschweren. Wer unter internationalem "burden sharing" Rosinenpickerei versteht, macht sich unglaubwürdig.
Die KFOR kann die Sicherheit und Stabilität nicht absolut garantieren. Das ist uns auch klar. Aber ohne KFOR wäre die Sicherheitslage garantiert schlechter. Im Bereich des Schutzes und der Integration der Minderheiten ist noch sehr viel zu tun. Gerade das aber spricht für die multinationale Schutztruppe, denn ohne diese würde es den Roma und anderen Minderheiten in Kosovo noch schlechter gehen.
Schliesslich sprechen Gründe der inneren Sicherheit für eine Weiterführung unseres Einsatzes. Denn ein gewaltfreier, sicherer und mit Zukunftsperspektiven versehenes Kosovo ist für die Schweiz von besonderem Interesse, da die innere Sicherheit der Schweiz direkt mit der Stabilität in Kosovo verbunden ist. Rund 10 Prozent aller Kosovarinnen und Kosovaren leben in der Schweiz. Was auf dem Balkan und speziell in Kosovo geschieht, hat deshalb stets eine ziemlich direkte Rückkoppelung auf die Situation bei uns in der Schweiz. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich ein besonders hohes Interesse an einem sicheren und stabilen Kosovo. Wir profitieren auch unmittelbar von den multilateralen Anstrengungen, von der zivilen Hilfe und vom Aufbau eines politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes mit Zukunftsperspektiven und von der Präsenz internationaler Friedenstruppen. Umso mehr müssen auch wir unseren Beitrag leisten und dürfen jetzt nicht mitten im laufenden Spiel aussteigen.
Es ist richtig, den Einsatz weiterzuführen. Wir haben keine Not, heute im Bundesbeschluss bereits das Ende des Einsatzes per 31. Dezember 2017 festzuschreiben, wie es der Einzelantrag Rutz Gregor will. Falls eine erneute Verlängerung angezeigt wäre, könnte das Parlament dann zu gegebener Zeit entscheiden, wie es weitergehen soll. Jetzt bereits die Türe zuzuschlagen ist absurd und verantwortungslos, denn wer weiss schon, was in vier Jahren auf dem Balkan geschieht, wie dann die Situation vor Ort aussieht. Natürlich hoffen wir alle, dass sich die Situation gerade in Kosovo weiter verbessert und stabilisiert, sodass sich die internationalen Truppen dereinst wirklich ganz zurückziehen können. Aber das heute schon vorwegzunehmen wäre nicht richtig.
Ich bitte Sie also, einzutreten und die Anträge der Minderheiten sowie den Einzelantrag Rutz Gregor abzulehnen.