Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-06-04
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-06-04
Wortprotokoll
Die CVP hat zwei Volksinitiativen eingereicht, welche die Familien stärken und steuerlich entlasten sollen. Der einen Initiative, der Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe, werden wir von der BDP mit Überzeugung zustimmen.
Die heute zur Debatte stehende Initiative ist ebenfalls gut gemeint, sie will die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien. In der Zwischenzeit und zum Teil auch seit der Lancierung der Volksinitiative wurden die Familien aber in verschiedenen Bereichen bereits deutlich entlastet. So wurden die Kinder- und Ausbildungszulagen gesamtschweizerisch vereinheitlicht. Seit dem Jahre 2009 gelten für die ganze Schweiz Mindestbeträge. Die Kantone können die Beträge auch höher ansetzen, was in etlichen Kantonen geschehen ist. Der Mindestbetrag beträgt heute 200 Franken für die Kinderzulagen und 250 Franken für die Ausbildungszulagen. Seit dem letzten Jahr erhalten auch die Selbstständigerwerbenden Kinder- und Ausbildungszulagen. Damit wurde das Ziel "Ein Kind, eine Zulage" umgesetzt.
Die Kinder- und Ausbildungszulagen sind heute als Lohnbestandteil deklariert. Sie erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, und es ist daher logisch und richtig, dass sie der Einkommensbesteuerung unterliegen.
Die Familien des Mittelstandes wurden in den letzten Jahren aber auch im ausserfiskalischen Bereich stark unterstützt und entlastet. So haben wir den Erwerbsersatz für die Mutterschaft eingeführt. Auf kantonaler Ebene gibt es die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Und auch im Steuerbereich wurde bereits einiges gemacht. Das Herzstück ist das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern mit dem Abzug für die Fremdbetreuungskosten. Gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz müssen die Kantone ab dem Jahr 2013 in ihren Gesetzen ebenfalls vorsehen, dass Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder abgezogen werden können. Diese Abzüge variieren heute von rund 5000 bis 17 000 Franken pro Kind.
Das Ziel der Initiative sollte es sein, die Familien des Mittelstandes zu entlasten. Aber bei näherem Hinschauen sieht man, dass es die gutverdienenden Familien wären, welche vor allem profitieren würden.
Rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern bezahlt heute keine direkte Bundessteuer mehr. Diese Familien können also über diese Massnahme nicht weiter entlastet werden. Ein Einverdienerhaushalt mit Kindern bezahlt z. B. erst ab einem Bruttoeinkommen von 97 500 Franken direkte Bundessteuer, ein Ehepaar mit einem Kind ab einem Bruttoeinkommen von rund 126 000 Franken. Die Initiative entlastet also nicht die Familien mit tiefen oder mittleren Einkommen, sondern solche mit hohen Einkommen. Progressionsbedingt ergeben sich für die höheren Einkommen nochmals grössere Entlastungen. Diese konkreten Auswirkungen sind so nicht gewollt und verfehlen das Ziel.
Schliesslich müssen auch noch die Steuerausfälle, die durch die Initiative verursacht würden, mit in Betracht gezogen werden. Die Initiative würde über die Gemeinden, die Kantone und den Bund zu Steuerausfällen von gesamthaft rund einer Milliarde Franken jährlich führen. Diese Ausfälle müssen irgendwo anders wieder kompensiert werden, was erfahrungsgemäss schwierig werden dürfte.
In Abwägung aller Vor- und Nachteile sind wir von der BDP der Meinung, dass im Steuerbereich für Familien kein grundlegender Handlungsbedarf besteht. Die BDP ist aber dafür, dass Familien stärker entlastet werden. Dafür gibt es im ausserfiskalischen Bereich bessere Möglichkeiten. Darum unterstützen wir auch das Kommissionspostulat zu diesem Thema.