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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-04

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2013 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 an ihrer Sitzung vom 12. und 13. Mai beraten, nachdem vorher die Subkommissionen beides vorgeprüft hatten. Vorweg: Eintreten ist obligatorisch. Kollege Feller ging ja vor allem auf die Ausgabenseite sowie auf den Nachtragskredit I ein, derweil ich dies nun für die Einnahmen und die Schulden tue.

Vorab aber zu den Gesamtzahlen: Die Rechnung 2013 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung erheblich besser ab als budgetiert. Statt eines Defizites in der Höhe von 450 Millionen Franken ergibt sich ein Überschuss von 1,3 Milliarden Franken; 2012 betrug der Überschuss rund 1,26 Milliarden. Man kann hervorheben, dass die Departemente eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt haben. Dies sei verdankt.

Es resultierten Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Franken gegenüber dem Budget. Dennoch ist die Ausgabenquote des Bundes gegenüber der Rechnung 2012 von 2,4 Prozent leicht auf 2,6 Prozent gestiegen. Das hat indes den alleinigen Grund, dass das BIP im gleichen Jahr nur um 1,9 Prozent zugelegt hat, was zu einem Anstieg der Ausgabenquote um 0,2 Prozentpunkte geführt hat.

Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben ist schliesslich ein Überschuss von rund 2,64 Milliarden Franken. 2013 gab es keine ausserordentlichen Ausgaben. Die ausserordentlichen Einnahmen hingegen belaufen sich auf rund 1,3 Milliarden Franken. Diese stammen aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien aus dem Portefeuille des Bundes, das macht rund 1,246 Milliarden Franken, sowie aus dem Gewinneinzug der Finma bei der UBS AG in der Höhe von 59 Millionen Franken wegen der Beteiligung an der Manipulation namentlich des Libor-Zinssatzes. Der Bund besitzt nach dem Verkauf noch 51,2 Prozent der Swisscom-Aktien.

Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden durch dieses viel bessere Ergebnis mehr als eingehalten. Die Gesamtausgaben der Rechnung unterschreiten die höchstzulässigen Ausgaben von rund 65,48 Milliarden Franken um rund 1,78 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird nun dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, womit sich dessen Stand auf neu 21,18 Milliarden Franken erhöht. Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Einnahmen von rund 1,3 Milliarden Franken gutgeschrieben. Sein Stand beträgt per 31. Dezember 2013 rund 1,4 Milliarden Franken.

Die Erfolgsrechnung schliesst beim ordentlichen Ergebnis statt mit einem budgetierten Defizit von 363 Millionen Franken mit einem Überschuss von 27 Millionen Franken ab. Die Bruttoschulden wurden im vergangenen Jahr um 768 Millionen Franken auf neu 111,6 Milliarden Franken reduziert. Die Schuldenquote brutto, in Prozent des nominalen BIP, beträgt neu noch 18,5 Prozent; im Jahr 2012 betrug sie noch 19 Prozent.

Ich werde nun die wichtigsten Einnahmen etwas näher beleuchten: Der Voranschlag 2013 sah Einnahmen von 64,5 Milliarden Franken vor. Tatsächlich eingegangen sind nun aber 65 Milliarden Franken. Es haben sich damit Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Franken ergeben. Gegenüber dem Vorjahr haben die ordentlichen Einnahmen somit um 3,2 Prozent, um 2 Milliarden Franken zugenommen. Dieser Wert ist geprägt von einer starken Zunahme bei der Verrechnungssteuer, deren Ertrag rund 5,9 Milliarden Franken ist. Dies sind 1,6 Milliarden Franken mehr als im letzten Jahr. Der Ertrag aus der Verrechnungssteuer Schweiz ergibt sich aus der Differenz zwischen den Steuereingängen und den Rückerstattungen. Derweil die Steuereingänge gegenüber dem Vorjahr um 800 Millionen Franken zunahmen, nahmen die Rückerstattungen um 800 Millionen ab, was zu dieser Differenz von 1,6 Milliarden führt. Die Gründe für diese starke Abweichung bei den Rückerstattungen sind nicht klar, es besteht ein Widerspruch zur logischen Erwartung. Das Finanzdepartement sieht als wahrscheinlichste Erklärung die Zeitverschiebung zwischen dem Datum des Abzugs der Verrechnungssteuer und dem der Einreichung eines Rückerstattungsgesuchs.

Die meisten Einnahmen stammen wie immer aus der Mehrwertsteuer. Sie hat 22,5 Milliarden Franken eingebracht. Diese liegen 70 Millionen Franken unter dem Budget. Gegenüber dem Vorjahr haben sie jedoch um 2,3 Prozent oder 4 Millionen zugenommen.

Die zweitwichtigste Einnahmequelle ist die direkte Bundessteuer. Sie brachte 18,35 Milliarden Franken ein. Es ist eine Stagnation gegenüber dem Vorjahr zu konstatieren, die Zunahme beträgt nur 0,1 Prozent oder 11 Millionen Franken. Die Steuern auf dem Reingewinn der juristischen Personen [PAGE 844] nahmen um 110 Millionen zu, diejenigen auf dem Einkommen natürlicher Personen um knapp 100 Millionen ab, mithin um 1 Prozent.

Im Rahmen der Kommissionsberatung wurde insbesondere die generelle Entwicklung des Haushaltes angesprochen. Das Parlament wird dieses Jahr erneut das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) behandeln können und müssen. Diskutiert wurde auch die Entwicklung im Bereich der Informatik und des Personals. Alle Fraktionen, das kann man unterstreichen, zeigten sich insgesamt befriedigt von den Ergebnissen der Rechnung, wenn auch teilweise vor Euphorie gewarnt oder darauf hingewiesen wurde, dass die Rechnung wieder besser abschliesst als im Voranschlag vorgesehen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, also den Bundesbeschluss I, die Sonderrechnung FinöV-Fonds, also den Bundesbeschluss II, die Rechnung des Infrastrukturfonds, den Bundesbeschluss III, jene des ETH-Bereichs, den Bundesbeschluss IV, sowie die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Bundesbeschluss V, geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkung.

Alle Subkommissionen der Finanzkommission haben festgestellt, dass die Verwaltung in der Regel eine gute Ausgabendisziplin zeigte. Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat und ebenfalls der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten ausdrücklich für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig die Genehmigung der Bundesbeschlüsse I, IV und V und mit nur einer Gegenstimme Zustimmung zu Bundesbeschluss II, FinöV-Fonds, und Bundesbeschluss III, Infrastrukturfonds.

Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2014: Wir beantragen Ihnen mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss I und mit 23 zu 1 Stimmen Zustimmung zum Bundesbeschluss II. Es sind 17 Nachtragskredite in der Höhe von 181 Millionen Franken. Betragsmässig von Bedeutung ist ein Nachtragskredit von 38 Millionen bei Armasuisse Immobilien.

Es geht auch kurz noch um den Jahresbericht der Finanzkommission gemäss Artikel 55 des Parlamentsgesetzes. Hauptgeschäfte waren die Beratung des Budgets, der Nachträge und der Rechnung. Zentrales finanzpolitisches Geschäft war das KAP. Das wird uns weiter beschäftigen. Wir verfassten Mitberichte unter anderem über die Olympischen Spiele 2022 und über das Rüstungsprogramm 2012, mit welchem der Gripen beantragt wurde. Das finanzpolitische Seminar hatte das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung - alsbald in diesem Rat - und die schweizerische Unternehmensbesteuerung zum Gegenstand.

Ich ersuche um Zustimmung im Sinne meiner Anträge.