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AB 151796

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-29

Wortprotokoll

In der Praxis wird es so sein, dass die Kontrollorgane keine lange Frist zur Verfügung stellen. Sie werden auf eine kurze Frist pochen. Die Papiere müssen rasch beigebracht werden. Der Bundesrat wollte eine gewisse Flexibilität aufrechterhalten. Der Bundesrat kann auch damit leben, wenn eine Frist von zwei Tagen im Gesetz festgeschrieben wird.

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