Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-05-29
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Die WBK hat am 24. Februar die Motion Bischofberger 11.3921, "Weiterbildungsmaster der Fachhochschulen. Beibehaltung von Anerkennung und Titelschutz", ausführlich beraten. Der Motionär verlangt eine Lösung für ein von breiten Kreisen anerkanntes Problem, das sich wie folgt darstellt: Die heutige Titelregelung mit Bachelor- und Master-Abschlüssen führt zunehmend zu Verwirrung. Einerseits sind den Berufstätigen, die ihre Berufslehre und ihr Studium vor Einführung der Bologna-Reform absolviert haben, diese Begriffe noch immer nicht geläufig. Andererseits tragen Weiterbildungsabschlüsse, die an Fachhochschulen angeboten werden, ebenfalls Master-Bezeichnungen, und die entsprechenden Lehrgänge, unabhängig von der vorangegangenen formalen Ausbildung, schliessen mit Weiterbildungsmaster-Diplomen ab.
Erschwerend kommt hinzu, dass seit der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes 2005 die Weiterbildung im Fachhochschulbereich nicht mehr umfassend geregelt, subventioniert und geprüft wird, sondern in die Autonomie der Fachhochschulen übergegangen ist, die sich verpflichtet haben, Mindestanforderungen einzuhalten. Trotzdem führen diese Fachhochschul-Weiterbildungen ihre ehemalige Titelbezeichnung - "eidgenössisch anerkannt" - und konkurrieren mit diesem Titel eidgenössisch anerkannte und geprüfte formale Abschlüsse der höheren Fachschulen.
Erlauben Sie zwei Beispiele, die dieses Titelwirrwarr veranschaulichen. Es gibt den Beruf des eidgenössisch diplomierten Human-Resources-Leiters (HR-Leiters); etwas allgemeinverständlicher und altmodischer ausgedrückt ist das der Personalchef eines Unternehmens. Es gibt jetzt Weiterbildungen an Fachhochschulen, die mit dem eidgenössischen Titel Master of Advanced Studies in Human Resources Leadership abschliessen. Diese Ausbildungsgänge suggerieren einen analogen Bildungsabschluss, sind aber formal unterschiedlich und unterscheiden sich auch in den Zulassungsbedingungen. Beim eidgenössisch diplomierten HR-Leiter handelt es sich um eine formale Ausbildung, beim Master of Advanced Studies HR um eine Weiterbildung.
Die Motion Bischofberger fokussiert auf den Titelschutz im Bereich der Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Er ist der Meinung, dass die heutige Regelung von Bachelor- und Master-Abschlüssen für Ausbildungen an Fachhochschulen und Hochschulen für die formale Ausbildung gut ist. Er ist aber ebenfalls zusammen mit dem Motionär der Meinung, dass Handlungsbedarf im Bereich der Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen besteht. Im Gegensatz zum Motionär ist der Bundesrat aber der Meinung, dass Weiterbildungstitel mit Master-Abschlüssen im Sinne eines Master of Advanced Studies wie vorher illustriert formale Berufsabschlüsse unlauter konkurrieren, indem sie weiter das Prädikat "eidgenössisch anerkannt" fortführen. Er sieht deshalb aus zwei Gründen die Abschaffung des Titels "eidgenössisch anerkannt" vor: Der Bundesrat will diese Begriffsverwirrung zwischen Weiterbildungsangeboten und formalen Berufsabschlüssen klären. Der Bundesrat will eine Kohärenz mit der Titelbezeichnung bei universitären Weiterbildungen, die dieses Prädikat ebenfalls nicht tragen.
Der Ständerat stimmte gegen den Antrag des Bundesrates der Motion Bischofberger im letzten Dezember mit 24 zu 7 Stimmen zu. Als Kommission des Zweitrates hatten wir die Möglichkeit, dem Ständerat oder dem Bundesrat zu folgen oder den Text der Motion zu ändern. In der Diskussion würdigten wir die wirtschaftliche Bedeutung der Master-Weiterbildungen an Fachhochschulen, die einen jährlichen Umsatz von ungefähr 200 Millionen Franken generieren, sowie die Qualität dieser Weiterbildungen und die Bedeutung dieser Weiterbildungen für die berufliche Karriere der Studierenden. Gleichzeitig anerkannte die Kommission das Problem eines gewissen Titelwildwuchses und der verwirrend ähnlichen Bezeichnungen, die es schwierig bis unmöglich machen, formale und eidgenössisch geprüfte Berufsbildungsgänge von Weiterbildungen an Fachhochschulen oder Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen zu unterscheiden. Zudem wurde in der Kommission ein weiteres grundsätzliches Problem besprochen, nämlich dass der Titelschutz in vielen formalen Ausbildungsgängen nicht gewährleistet ist und somit mit einer ausschliesslichen Beschränkung auf den Titelschutz im Weiterbildungsbereich quasi das Pferd am Schwanz aufgezäumt wird, wenn jetzt in einem ersten Schritt der Titelschutz im Weiterbildungsbereich der Fachhochschulen angegangen wird.
Die Kommission entschloss sich deshalb, anstelle der Motion Bischofberger ein Kommissionspostulat zu verabschieden, in welches das Anliegen der Motion Bischofberger integriert wird, das aber die Rechtsgrundlagen vorbereitet, um für die Zukunft die eidgenössische Anerkennung und den Titelschutz sowohl für die formalen Ausbildungsgänge als auch für die Weiterbildungsmaster-Studiengänge an Fachhochschulen und höheren Fachschulen kohärent und transparent zu gewährleisten. In Unkenntnis des genauen Textes des Postulates stimmte die Kommission zuerst über die Motion Bischofberger ab und lehnte diese mit 4 zu 5 Stimmen bei 13 Enthaltungen ab. Anschliessend verfasste die Kommission das Postulat 12.3019, "Titelschutz formaler Bildungsgänge inklusive Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen", und stimmte diesem einstimmig zu.
Erlauben Sie mir als Kommissionssprecherin zum Schluss noch einen kritischen Kommentar zur Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat. Wir freuen uns, dass er der Kommission folgt und das Postulat zur Annahme empfiehlt. In seiner Antwort äussert sich der Bundesrat aber ausschliesslich zum Titelschutz formaler Bildungsgänge. Die Kommission war sich jedoch einig - und formulierte das Postulat entsprechend klar -, dass das Anliegen der Motion Bischofberger zum Titelschutz für Weiterbildungsmaster respektive für entsprechende Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen ausdrücklich gefordert wird und in dieses Postulat integriert ist. In diesem Sinne erwartet die Kommission vom Bundesrat mit seiner zustimmenden Haltung, dass im Bericht zum Postulat konkrete Möglichkeiten zum Titelschutz für Weiterbildungsmaster dargelegt werden und dass die Umsetzung des Titelschutzes auch in diesem Bereich ermöglicht wird. In diesem Sinn empfiehlt Ihnen die Kommission, die Motion Bischofberger abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen.
Zur Motion Bischofberger wurde in der Kommission keine Minderheit gebildet. Deswegen lag sie Ihnen nicht zur Abstimmung vor. Herr Wasserfallen hat nun einen Einzelantrag gestellt, der das Anliegen im Sinne einer Minderheit aufnimmt. Somit können Sie via Einzelantrag über die Motion Bischofberger direkt und separat abstimmen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen den Einzelantrag, über den wir nicht diskutieren konnten, im Sinne des Kommissionsbeschlusses zur Ablehnung, weil sein Anliegen im Kommissionspostulat aufgenommen worden ist. Der Einzelantrag konkretisiert aber ein weiteres Anliegen, nämlich die Übergangsregelung. Ohne Übergangsregelung sieht der Bundesrat vor, dass in Zukunft Titel von Master-Abschlüssen der Fachhochschulen im Rahmen einer Weiterbildung nicht mehr mit der Bezeichnung "eidgenössisch anerkannt" geführt werden können. Lehnen Sie den Einzelantrag Wasserfallen ab, der der Motion Bischofberger entspricht, doch ist [PAGE 703] das partikulare Anliegen im Sinne einer Übergangsregelung nicht im Postulat enthalten.