preparatory:AB 151853
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-29
Wortprotokoll
Ich habe selbstverständlich nicht erst jetzt zur Kenntnis genommen, dass Sie dieser Motion über alle Parteien hinweg zustimmen. Dennoch hier die Position des Bundesrates: Es ist ein weiteres sensibles und auch emotionales Geschäft. Ich wollte meinerseits wissen, welche Bedeutung in diesem Land heute der Handel mit Robbenprodukten wirklich hat. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat mir am 25. Mai 2012 wie folgt geantwortet:
1. Die Importe von Robbenprodukten in die Schweiz und entsprechend auch der Handel mit solchen Produkten sind heute von vernachlässigbarem Umfang.
2. Die schweizerischen Zollbehörden und das Bundesamt für Veterinärwesen verfügen diesbezüglich über keine Zahlen.
3. Wenn überhaupt solche Produkte eingeführt werden, dann eventuell als Bestandteil einzelner Präparate mit Omega-3-Fettsäuren.
4. Die Einfuhr von Fellen und Fellprodukten wäre im Übrigen gemäss Artenschutz-Kontrollverordnung melde- und kontrollpflichtig.
Es gibt also keine Umgehungsplattform Schweiz, nachdem die EU mittels Verordnung ein umfassendes Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen erlassen hat. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es keinen dringlichen Handlungsbedarf gibt; dies umso weniger, als das EU-Verbot bei der WTO aus handelsrechtlicher Sicht auf Widerstand stösst. Das Anliegen einer tierschutzgerechten Robbenjagd ist richtig. Entscheidend muss sein, dass die Robbenprodukte aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt ist, die staatlich kontrolliert wird und die unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt. Und die kanadischen Vorschriften gehören zu den weltweit strengsten.
Fazit: Tierschutzstandards müssen eingehalten werden. Generelle Verbote sind nicht zielführend. Die Schweiz ist zumindest bis heute vom Handel mit Robbenprodukten nicht betroffen. Es ist damit fraglich, ob ein schweizerisches Verbot der Ein- und Ausfuhr von Robbenprodukten und des Handels mit ihnen etwas zum berechtigten Ziel der tiergerechten Robbenjagd beitragen könnte.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.