Galladé Chantal · Nationalrat · 2012-05-29
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Es ist nicht nur die SVP-Fraktion, die Ihnen die Annahme dieser Motion empfiehlt, sondern es sind alle Parteien, es ist die einstimmige WBK-NR. Die WBK hat am 18. November 2011 einstimmig beschlossen, die eingereichte Motion so anzunehmen und Ihnen zur Annahme zu beantragen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, in Einklang mit der europäischen Gesetzgebung die rechtlichen Grundlagen anzupassen, um in der Schweiz die Ein- und Ausfuhr von Robbenprodukten und den Handel damit - ausgenommen sind Produkte, die aus der traditionellen Jagd indigener Gemeinschaften stammen - verbieten zu können.
Die Robbenjagd ist äusserst grausam. Die Tiere werden nach wie vor meist lebendig an einem Haken zu den Fangschiffen geschleppt und bei lebendigem Leib gehäutet. Die Kommission kam deshalb zum einstimmigen Beschluss, dass diese tierquälerische Praxis in keiner Weise tolerierbar ist. Die Schweiz kennt bereits in anderen Bereichen Importverbote aus tierschützerischen Gründen. So ist laut Tierschutzgesetz z. B. die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen und von daraus hergestellten Produkten untersagt.
Weil die Robbenjagd so grausam ist, hat das Europäische Parlament bereits 2010 gehandelt und Massnahmen gegen den Handel mit Robbenerzeugnissen getroffen. Das Importverbot der EU bewirkte einen deutlichen Rückgang der erlegten Tiere. So wurden im Jahre 2009 noch 72 400 Robben getötet, während es 2011 noch 38 000 Tiere waren, die getötet wurden. Die Gefahr wächst jedoch, dass sich der Handel teilweise in die Schweiz verlagern wird, dass die Schweiz zum Umschlagplatz von Robbenprodukten werden wird.
Die Kommission erachtet wie bereits in früheren Erwägungen und Anträgen zuhanden des Nationalrates eine rasche Regulierung der Ein- und Ausfuhr von Robbenprodukten als vordringlich. Nach wie vor verurteilt sie eine tierquälerische Robbenjagd und begrüsst die vom Europäischen Parlament getroffenen rechtlichen Massnahmen gegen den Handel mit Robbenerzeugnissen. Die WBK ist mit dem Motionär einig, dass unser Land von der Gesetzgebung der Europäischen Union nicht abweichen darf und dass die Schweiz nicht zur Drehscheibe für den Handel mit Robbenprodukten werden soll.
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Gleichzeitig nahm die Kommission Kenntnis von der Petition "Keine Einfuhr von Robbenprodukten in die Schweiz" der Fondation Franz Weber. Mit dieser von etwa 100 000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Petition wird das Parlament ebenfalls aufgefordert, unverzüglich dem Beispiel der EU zu folgen und jegliche Ein- und Durchfuhr von Robbenprodukten aus kommerzieller Jagd zu verbieten. Mit der Unterstützung der Motion durch die WBK-NR wird dem Petitionsanliegen Rechnung getragen.
Ich bitte Sie hier, im Sinne der WBK, die einstimmig entschieden hat, zugunsten des Tierschutzes und gegen diese tierquälerische Praxis zu agieren und die Motion Freysinger zu unterstützen.