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Graf Maya · Nationalrat · 2012-05-29

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2012-05-29

Wortprotokoll

Es geht hier im Tierschutzgesetz noch um die letzte, aber nicht unwichtige Differenz. Die grüne Fraktion wird die Mehrheit bei diesen beiden verbliebenen Artikeln unterstützen und die Minderheitsanträge Riklin Kathy ablehnen.

Über die Delfinhaltung in der Schweiz und die Frage, ob eine solche artgerecht überhaupt möglich ist oder nicht, wurde in den letzten Monaten intensiv diskutiert. Ich möchte darauf verzichten, all die vielen und guten Argumente aufzuzählen, warum ein Importverbot für Delfine und Wale sinnvoll ist und warum wir wie viele Länder in Europa und in der Welt auf die Haltung von Delfinen und Walen in Gefangenschaft verzichten sollten. Es sei hier ausdrücklich festgehalten, dass es bei diesem Geschäft um walartige Tiere geht und nicht um Wild- bzw. Zootiere. Ich kann daher auch meine Vorrednerin, Frau Schneider-Schneiter, nicht verstehen, die Zoo Schweiz zitiert, obwohl unsere wissenschaftlich geführten Schweizer Zoos eben gerade keine Delfine halten. Die Beantwortung dieses Widerspruches überlasse ich gerne Ihnen.

Heute können wir aber diese Problematik auf pragmatischem und einfachem Weg lösen und ein klares Signal geben. Der Ständerat hat einem Importverbot für Cetacea schon zugestimmt. Folgen wir der Mehrheit, haben wir diese letzte Differenz ausgeräumt. Der Nationalrat hat übrigens ein Importverbot für Delfine schon vor sechzehn Jahren unterstützt. In der Zwischenzeit bestätigen neue Erkenntnisse und Entwicklungen weltweit, dass Delfine und Wale in Gefangenschaft weder art- noch verhaltensgerecht gehalten werden können. Der Gesetzgeber selbst - also wir - hat dies in der revidierten Tierschutzverordnung in Artikel 92 bereits vorausgenommen. Dieser Artikel legt nämlich fest, dass alle Walartigen als Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege gelten und Bewilligungen nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt werden. Konsequent umgesetzt heisst das, dass diese Tiere nicht gehalten und somit eben auch nicht importiert werden sollten. Das ist auch nichts Neues für die Schweiz und unsere Tierschutzgesetzgebung, kennen wir doch beispielsweise auch das Importverbot für Hunde- und Katzenfelle aus tierschützerischer Sicht und wahrscheinlich auch bald ein Importverbot für Robbenprodukte.

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Umso mehr sollte also der Schutz auch für diese wunderbaren, sensiblen und gefährdeten Meeressäuger gelten. Und, Kollegin Riklin, richten wir unsere ganzen Anstrengungen in Zukunft auf den Schutz ihrer natürlichen Lebensgrundlagen, der Meere, und nicht auf das Halten einiger Tiere in Gefangenschaft.

Daher noch ein Wort zur Minderheit Riklin Kathy: Ihr Vorschlag, jeden Betrieb einzeln zu begutachten, löst das Grundproblem überhaupt nicht. Auch ein Gutachten wird die Grundfrage immer offenlassen müssen, ob wir in der Güterabwägung den Nutzen der Menschen höher gewichten oder die Beeinträchtigung der Tiere, die wir halten, in diesem Fall der Delfine.

Schaffen wir heute also klare Verhältnisse für alle Seiten, beenden wir eine jahrzehntelange Diskussion, folgen wir der Mehrheit, und räumen wir diese letzte Differenz aus!