Imoberdorf René · Ständerat · 2008-06-11
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-11
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung: Die Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller werden in der Öffentlichkeit sehr kontrovers beurteilt. Es fällt auf, dass oft eine Vermischung mit Themen stattfindet, die gar nicht Gegenstand der Lex Koller sind. Insbesondere die Miete von Wohnungen und grossmehrheitlich der Erwerb von Erstwohnungsbesitz durch Personen mit einem ausländischen Pass sind nicht Gegenstand der Lex Koller, sondern betreffen die Ausländergesetzgebung und insbesondere die bilateralen Verträge mit der EU.
Der Nationalrat hat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen und ihm dabei auch drei Aufträge erteilt. Der erste Auftrag, nämlich die Prüfung der Einführung einer Mindestwohnfrist in der Schweiz, wurde in der ganzen Kommission als inakzeptabel bezeichnet. Das hätte erstens eine Verschärfung der Lex Koller zur Folge, und zweitens würden wir hier eindeutig gegen EU- und Efta-Recht verstossen.
Als Zweites verlangt der Nationalrat vom Bundesrat die Prüfung von Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend Zweitwohnungen, vor allem in Tourismusorten. Hier peilt der Nationalrat das Problem der sogenannten kalten Betten an. Fest steht, dass die Lex Koller dieses Problem nicht einmal im Ansatz lösen konnte. Darum haben die grossen Tourismusstationen aus eigener Initiative reagiert und entsprechende Massnahmen beschlossen und auch umgesetzt. Erlauben Sie mir, das mit einem aktuellen Beispiel zu untermauern: Vor einem Jahr beschloss eine grosse Tourismusdestination mit einem Jastimmenanteil von 73 Prozent eine harte Einschränkung im Zweitwohnungsbau. Seither hat sich der Zweitwohnungsbau - bezogen auf die Bruttogeschossfläche - um den Faktor fünf vermindert; im Gegenzug stieg der Anteil an Erstwohnungen. Auch in anderen Tourismusorten hat man das Problem der Zweitwohnungen mit verschiedensten Massnahmen in den Griff bekommen. Beim Thema Zweitwohnungen sind also Gemeinden und allenfalls die Kantone die wichtigsten Akteure. Darum wird der zweite Prüfungsauftrag des Nationalrates an den Bundesrat hinfällig; er rennt offene Türen ein.
Zum Schluss noch dies: Verschiedene Teilrevisionen haben aus der Lex Koller ein völlig zahnloses Gebilde gemacht, das sich nurmehr auf eng begrenzte Massnahmen fokussiert und zudem kompliziert und bürokratisch ist. Damit entstehen ganz klare Rechtsungleichheiten und Ungleichbehandlungen. Das haben auch die Kantone erkannt und haben sich im Rahmen der Vernehmlassung geschlossen für die Abschaffung der Lex Koller ausgesprochen.
Ich möchte Ihnen beantragen, dem Beschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen und damit die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen.