Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-06-04
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Ich habe Vertrauen in Herrn Jenny, dass er sich auch dieser Aufgabe stellen wird und nicht untergeht.
In der Sache selbst gestatten Sie mir, mit einigen wenigen Worten auf Voten einzugehen, die hier gefallen sind. Herr Kollege Bürgi hat gesagt, er appelliere an die Eigenverantwortung der Käufer von Wohnungen. Aber ich kann mit dem genau gleichen Recht auch sagen: Ich appelliere an die Eigenverantwortung der Subunternehmer. Ich gehe mit Ihnen einig, dass es Fälle geben kann, bei denen Handwerker wirklich arm dastehen und zu bedauern sind. Aber das Gleiche findet auch auf der anderen Seite statt: Die Handwerker verstehe ich eben auch als Unternehmer, und ich finde es falsch, wenn man in diesem Zusammenhang so tut, als ob alle Handwerker und alle Kleinunternehmer schlechterdings nicht fähig wären, sich in der Geschäftswelt zurechtzufinden - ich habe hiervon ein anderes Bild. Die Eigenverantwortung eben dieser Subunternehmer soll darin bestehen, dass sie in den Verträgen, die sie zum Beispiel mit dem Generalunternehmer abschliessen, Vertragsbestimmungen einbauen, bzw. sich durch ihre Verbände empfehlen lassen, damit solche Fehlzahlungen nicht passieren. Es wurde gesagt: Es ist heute üblich, dass die Bank sich verpflichtet, Geld, das von den Käufern kommt und auf das Konto des Generalunternehmers geht, nur an solche Handwerker weiterzuleiten, die an dieser Baustelle beteiligt sind. Das zu managen und dafür zu sorgen, dass dem so ist, ist für die Subunternehmer unendlich viel einfacher als für die Käufer von Wohnungen. Es ist ja nicht so, dass ich, wenn die Wohnung fertig ist, einen Vertrag unterschreibe und dann den ganzen Betrag bezahle, wenn die Frist zur Eintragung abgelaufen ist. Ich kaufe eine Wohnung in der Regel während der Erstellungsphase und habe dann auf das ganze Geschehen überhaupt keinen Einfluss mehr.
Noch etwas spricht dafür: Im normalen Unternehmertum ist es keineswegs so, dass die Subunternehmer vergleichbare Rechte haben. Nehmen wir einmal an, es erstellt jemand als Subunternehmer Teile einer grossen Maschine, und nehmen wir an, diese Maschine wird dann von der Firma, die das Ganze gemanagt hat, weiterverkauft. Derjenige, der Teile für die Maschine geliefert hat, der Subunternehmer, wird nicht bezahlt. Hingegen zahlt der Erwerber der Maschine bereits an den Oberunternehmer. Nun gerät der Oberunternehmer in Konkurs. Es kommt doch niemandem in den Sinn zu sagen, dass der Subunternehmer das Recht habe, auf die Maschine zurückzugreifen. Dann ist es völlig klar: Die Maschine fällt allenfalls in die Konkursmasse, und der Subunternehmer ist allenfalls im Umfange seiner Fünftklassforderung berechtigt. Diese Privilegierung, auf das Geschaffene zurückgreifen zu können, findet nur im Bauwesen statt, sonst nirgends. Die normale Wirtschaft sieht es anders, und darum glaube ich eben: Weil sich aufseiten der Hauskäufer so tragische Situationen ergeben können, müssen auf dem Bau die gleichen Regelungen gelten wie überall.