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Egger-Wyss Esther · Nationalrat · 2008-03-12

Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Ich möchte vorerst eine nichtvorhandene Interessenbindung darlegen, Herr Wasserfallen: Ich bin nicht in einem Umweltverband tätig.

Der Widerstand gegen das Verbandbeschwerderecht kommt leider - das muss ich auch sagen - nicht ganz von ungefähr, hat aber trotzdem mit konkreten Fakten wenig zu tun. Einzelne Grossvorhaben wie der Stadionneubau in Zürich oder das Einkaufszentrum der Ikea in Spreitenbach - ich bin Bewohnerin des Kantons Aargau - verzerren die Wahrnehmungen. An diesen beiden Orten haben die Umweltverbände durch missbräuchliche oder schikanöse Beschwerden den verständlichen Zorn von Unternehmen und Bevölkerung provoziert.

Ungebührliche Verzögerungen im Bewilligungsverfahren sind denn auch kategorisch abzulehnen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz - da gehe ich mit der Rechten einig - darf nicht geschwächt werden. Nichtsdestoweniger klaffen im konkreten Fall die kleinen Schwierigkeiten mit Umweltvorgaben bei Einzelbauvorhaben und die allgemeine Wahrnehmung weit auseinander. Bauprojekte werden durch Natur-, Umwelt- und Heimatschutz in den seltensten Fällen [PAGE 266] behindert. Die entsprechenden Organisationen nehmen sehr wohl ihre Verantwortung wahr. Politisches Handeln war und ist aber trotzdem wichtig und richtig.

Seit 1. Juli 2007 sind das revidierte Umweltschutzgesetz sowie das revidierte Natur- und Heimatschutzgesetz in Kraft; die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Verbandsbeschwerderecht sind damit gestrafft und eingeschränkt worden. Generell stellt das neue Recht sicher, dass im Rahmen der Verbandsbeschwerden insbesondere das spezielle Fachwissen und die Erfahrung der entsprechenden Verbände genutzt werden können. Das kann nur zum Vorteil unserer Natur und unserer Umwelt sein. Ich denke, Herr Stamm, dass wir ihr auch mit der Personenfreizügigkeit Sorge geben müssen. So ist denn die kurz vor der Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes gemachte Kehrtwende des Bundesrates und dessen Unterstützung der Initiative für mich unverständlich; dies umso mehr, als sich National- und Ständerat nach langen Verhandlungen und hartem Ringen auf eine Lösung bei der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes geeinigt hatten.

Die Volksinitiative der FDP ist vor diesem Hintergrund gar nicht mehr notwendig. Sie führt zudem eindeutig zu weit und ist abzulehnen. Noch deutlicher gilt dies für die parlamentarische Initiative Schibli 04.421, welche langfristig einem ökologischen Eigentor gleichkommen würde.

Das heutige Verbandsbeschwerderecht hilft mit wenig staatlichem Aufwand zu einem besseren Vollzug des Umweltrechtes und ist ein effizientes Mittel, um Umwelt und Natur in sinnvollem Mass gerecht zu werden. Die in Kraft getretenen Änderungen und allfällige weitere Verbesserungen auf der Basis der Standesinitiative des Kantons Aargau - ich war noch an deren Einreichung beteiligt - geben die Möglichkeit, noch bestehende Probleme dieses Verbandsbeschwerderechtes zu lösen, sodass ein Rückzug der Initiative durch die FDP wohl die konsequenteste und wahrscheinlich auch eleganteste Lösung gewesen wäre.

Dass die Bevölkerung sehr wohl zwischen der Notwendigkeit von Einschränkungen und dem Schutz der Natur unterscheiden kann, zeigt der Umstand - wir haben es heute schon einmal gehört -, dass im Kanton Aargau eine von der Jungen SVP lancierte Volksinitiative für die generelle Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes mit wirklich deutlicher Mehrheit und mit grosser Unterstützung vonseiten der FDP verworfen wurde.

Geben Sie nun den Kommissionen die Möglichkeit, auf der Basis der Standesinitiative Aargau weiterzuarbeiten und allenfalls nachzubessern, und empfehlen Sie diese unnötige Volksinitiative der FDP zur Ablehnung.