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Hutter Markus · Nationalrat · 2008-03-12

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Unsere Umwelt braucht keine Stimme, die nicht demokratisch legitimiert ist. Wenn ich diese Voten etwas Revue passieren lasse, dann könnte ich den Eindruck erhalten, dass wir ohne Verbandsbeschwerde im düstersten Mittelalter leben müssten, eine vorzivilisatorische Umweltwüste hätten. Das ist mitnichten so. Es hat sich seit 1975, als es noch nicht einmal ein Planungs- und Baugesetz gab, sehr viel verändert. Es hat eine einzigartige, drastische Verschärfung des Umweltrechtes stattgefunden. Baurecht war klassisch in der Kompetenz der Kantone. Es ist klar: Heute hat Bundesrecht Priorität. Es besteht also schon hier eine ganz drastische Verschärfung, indem das Bundesrecht heute über kantonales Recht gebietet. Es gibt zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die vorher nicht bestand. Es gibt natürlich jetzt auch dieses Verbandsbeschwerderecht; und vor allem gibt es eine Verordnungslandschaft, die von der Verwaltung in weitgehend eigener Regie gestaltet wurde.

Ursprünglich - erinnern wir uns auch daran - war das Verbandsbeschwerderecht gedacht, um die Berglandschaften zu schützen. Heute besteht in grossen Zentren ein Parkplatzformalismus, der weder volkswirtschaftlich noch ökologisch Sinn macht. Wir alle wissen: Der sinnloseste Verkehr ist der Parkplatz-Suchverkehr.

Nach über dreissig Jahren ist eine kritische Bilanz, eine Überarbeitung, eine Anpassung dieses Instrumentes nötig. Die x Vorstösse in Bund und Kantonen sind Beweis genug. Mit der Initiative soll das Verbandsbeschwerderecht nicht abgeschafft, aber eingeschränkt werden, wo Beschlüsse auf Volksabstimmungen beruhen. Dies soll deshalb geschehen, weil die Verbandsbeschwerde das Legalitätsprinzip verletzt.

Beschränkungen von Eigentum müssen auf sauberen gesetzlichen Grundlagen basieren. Gemäss Bundesverfassung ist die Eigentumsfreiheit gewährleistet. Sie enthält neben der Erwerbs- und Veräusserungs- auch die Nutzungsfreiheit. Das Recht von Verbänden, sich für Belange des Umweltschutzes einzusetzen, erschwert nicht nur die Verwirklichung von Bauvorhaben, sondern gefährdet - viel grundlegender - auch die verfassungsmässige Eigentumsgarantie. Die Summe aller Einschränkungen, welche die kantonalen Baugesetze zusätzlich, teils auf Verordnungs- und Weisungsebene, überlagern, werten die rechtskräftigen Baubewilligungen ab. Visionen von Bauherren und Investoren werden durch Verbandsbeschwerden im Keime erstickt oder laufen aufgrund der drohenden Beschwerdeverfahren auf. Ein Baugesuchsteller ist nicht mehr in der Lage, von sich aus die Vorschriften des Baurechtes und die Summe des geltenden Rechtes zu durchschauen. Gegen diesen unliberalen Trend kämpft die FDP an.

Das Verbandsbeschwerderecht führt zudem zu einem Verlust an Gesetzesautorität. Unsere gewählten Behörden können Recht nicht mehr angemessen anwenden. Es gibt eine eigentliche Monopolbefugnis von Verbandsfunktionären und -funktionärinnen, die keiner demokratischen Kontrolle unterstehen. Die Verbände wirken de facto wie Baubewilligungsbehörden. Ich komme aus einer Stadt, in der wir seit 1994 praktisch jedes Jahr einen Verhinderungsfall hatten, in welchem Bauvorhaben verhindert, verzögert, verteuert wurden. Es geht darum, dass hier, mit dieser Verbandsbeschwerde, unser Stimmvolk und auch das Parlament nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, weil dieses Recht den Verbänden praktisch ein Vetorecht gibt, eine vorauseilende Wirkung entfaltet und somit zum Drohpotenzial wird.

Ich möchte insofern noch ganz kurz zur Debatte Stellung nehmen, als ich sagen muss, dass ich schon über die seltsame Wandlung, vor allem der CVP, gestaunt habe, die ursprünglich diese Initiative voll unterstützt hat. Der Präsident hat sich sogar in Inseraten dazu vernehmen lassen. Jetzt vollzieht sie eine ganz seltsame Wandlung nach links-grün.

Unterstützen Sie die Volksinitiative - im Sinne einer wirklich nachhaltigen und auch demokratischen Politik.

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