preparatory:AB 152099
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-12
Wortprotokoll
Sie haben ja die Aufhebung der Lex Koller und das Geschäft betreffend die flankierenden Massnahmen zusammen behandelt. Deswegen sind Frau Widmer-Schlumpf und ich auch zusammen hier: Sie vertritt die Lex Koller, ich die flankierenden Massnahmen - ich habe also nicht gesagt, sie sei die Lex Koller und ich sei die flankierende Massnahme.
Wir sind der Auffassung, es brauche flankierende Massnahmen, auch ohne Lex Koller. Die Zeichen sehen ja etwas danach aus, dass Sie eventuell auf die Vorlage zur Lex Koller nicht eintreten bzw. eine Rückweisung vornehmen. Wir sind der Meinung, auch ohne Lex Koller braucht es flankierende Massnahmen, denn es ist für die Raumplanung nicht wichtig, wem eine Wohnung gehört - ob einem Deutschen, einem Italiener oder einem Holländer -; es geht um die Zweitwohnung als solche. Das muss gelenkt werden, denn es ist für einen nachhaltigen Tourismus sehr, sehr wichtig, dass die "kalten Betten" mit all ihren Nachteilen nicht einfach ins Unermessliche anwachsen.
Nun hat aber die Diskussion in der Kommission und auch hier im Rat gezeigt, dass Sie offenbar die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen ebenfalls als ungenügend erachten. Wenn Sie nun diese flankierenden Massnahmen auch zurückweisen sollten, sind wir bereit, sie in die kommende Revision des Raumplanungsgesetzes zu integrieren und in Ihrem Sinne auch zu verstärken. Ich muss aber auf etwas hinweisen: Wenn Sie diesen Weg wählen, dann geht das länger. Es wurde immer wieder gesagt, die gesetzgeberischen Arbeiten für oder gegen die Zweitwohnungen seien dringlich. Wenn das aber jetzt mit in die Revision des Raumplanungsgesetzes geht, wird das seine Zeit brauchen. Ich sehe nämlich schon bei den Vorbereitungen, wie unglaublich bestritten das ist, und zwar einfach deswegen, weil die Kantone auf ihre bisherigen Rechte pochen. Von daher muss ich darauf hinweisen, dass die Kantone schon heute einen grossen Handlungsspielraum hätten, sie müssten ihn einfach nutzen; ich möchte sie auch aufrufen, diesen zu nutzen. Das kann durch die Festlegung kantonaler Kontingente an neuen Zweitwohnungen geschehen, mit Verteilungen auf die Regionen und die Gemeinden. Das kann die Festlegung eines kantonalen Kontingentes an Bruttogeschossflächen sein; es kann auch dort eine Verteilung auf Regionen und Gemeinden festgelegt werden.
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Es könnten auch Erstwohnungsanteile am Gesamtwohnungsbestand differenziert nach Gemeinden und Regionen festgelegt werden, oder es könnten Bauzonen festgelegt werden. Der Bund genehmigt ja dann die kantonalen Richtpläne. Aber die Initiative muss er bei den Kantonen lassen.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist bei uns im Gange. Aber wenn Sie auf Geschwindigkeit pochen wollen, dann müssen Sie auf das Geschäft betreffend die flankierenden Massnahmen eintreten und es hier behandeln.