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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-12-13

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-13

Wortprotokoll

Hier haben wir die einzige Differenz aus der Kommission. Artikel 27a listet die einschränkenden Bestimmungsmöglichkeiten für die Kantone auf. Wir im Ständerat, als Vertreter der Kantone, wissen, dass die Raumplanung auf kantonaler Ebene grosse Gestaltungsmöglichkeiten hat und dass die Kantone diese Gestaltungsmöglichkeiten auch weiterhin für sich beanspruchen wollen. Ihre Kommission beantragt Ihnen darum auch, die zwei neuen Artikel, also Artikel 16abis und Artikel 24e, ebenfalls in Artikel 27a einzufügen.

Folgende Gründe führten zu diesem Entscheid: Ich habe es erwähnt, dass die Raumplanung weitgehend in die Kompetenz der Kantone gehört. Die Kantone haben eine langjährige Erfahrung und Kompetenz beim Bauen ausserhalb von Bauzonen. Die Bedürfnisse der Kantone sind sehr unterschiedlich. Fragen zum Landschaftsbild, zu den Fruchtfolgeflächen usw. sollen darum von den Kantonen einzelfallweise ortsbezogen geprüft werden können.

Wenn wir die beiden neuen Artikel nicht zusätzlich in Artikel 27a einfügen, gehen wir klar hinter heute geltendes Recht zurück. Das würde von den Kantonen sicher nicht verstanden, zumal die Kantone zu dieser Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung einige sehr kritische Fragen stellten und verschiedene Anliegen vorbrachten. Die parlamentarische Initiative Darbellay wollte nie die raumplanerische Kompetenz der Kantone einschränken. Darum wurde die Gesetzesänderung auch sehr schlank gehalten.

Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Kantonen ihre Möglichkeit zu belassen, auch bei diesen zwei neuen Artikeln selber vor Ort die notwendigen Schritte zu unternehmen.

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