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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Der Anlass der Motion war die Benützung verschiedener Grundstücke durch ausländische Fahrende, die zur Beschädigung der Orte selbst oder der Umgebung geführt hat. Die Geschädigten haben in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Motionär verlangt deshalb die Einführung einer Kaution für ausländische Fahrende. Sie sollen eine Kautionssumme hinterlegen müssen, sobald sie sich auf einem Grundstück in der Schweiz niederlassen, egal ob dieses als offizieller Standplatz ausgewiesen worden ist oder nicht. Diese Kaution soll gemäss Motionär einerseits das verantwortungsbewusste Verhalten der ausländischen Fahrenden fördern, andererseits wären die geschädigten Personen dadurch gegen finanzielle Verluste abgesichert. Die schweizerischen Fahrenden, die sich den Behörden zufolge korrekt verhalten, sollen von dieser Kautionspflicht ausgenommen werden.

Der Bundesrat hat im Rahmen des dritten Berichtes zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom Januar 2012 darauf hingewiesen, dass es drei Massnahmen gibt, die sinnvoll und unerlässlich sind für ein reibungsloses Zusammenleben der Fahrenden und der Ansässigen. Dazu gehören erstens die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zweitens eine angemessene Raumplanung und drittens die Schaffung von Durchgangsplätzen. Die Mitglieder der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren aus der Westschweiz haben im Oktober 2012 beschlossen, dass in jedem Kanton mindestens ein Empfangsplatz zu errichten sei und bessere Gesetzesgrundlagen für ein wirksames Handeln bei Verstössen gegen das Gesetz zu schaffen seien.

Der Motionär verlangt nun, dass die Kautionspflicht lediglich die nichtamischen und nichtjenischen Menschen erfassen soll. Ich muss Ihnen sagen: Eine solche Bestimmung verstösst ganz klar gegen das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung. Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, das Diskriminierungsverbot, ist eine unserer ganz wichtigen Grundlagen. Es kann nicht sein, dass wir für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine Kautionspflicht verlangen, für die anderen nicht, nur weil die Behörden festgestellt haben, dass die einen vielleicht mehr Probleme machen oder dass sich die anderen in der Regel korrekt verhalten. Stellen Sie sich vor, wo wir in diesem Land hinkommen, wenn wir so zu legiferieren beginnen!

Zum Problem, das der Motionär erläutert, muss ich Folgendes sagen: Wenn die benutzten Grundstücke Privateigentum sind oder im Finanzvermögen einer Gemeinde stehen, dann untersteht das Rechtsverhältnis zu den Fahrenden den privatrechtlichen Bestimmungen. Es ist nicht so, dass man heute keine Handhabe hätte. Für Schadenersatz oder Kautionsfragen kommen die entsprechenden mietrechtlichen Bestimmungen des Obligationenrechts zur Anwendung. Damit ist auch ein hinreichender Schutz des Privateigentums gewährleistet.

Und noch einmal: Ich denke, die Kantone tun gut daran, die Massnahmen, die sie selber beschlossen haben, auch umzusetzen und bessere Gesetzesgrundlagen für ein wirksameres Handeln bei Verstössen gegen das Gesetz zu schaffen. Aber bitte, meine Damen und Herren, nicht mit dieser Form der Diskriminierung!