Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12
Wortprotokoll
Die Motionärin verlangt, dass die von Ihnen angenommene Motion Barthassat 08.3616 in Form eines Bundesgesetzes mit Referendumsmöglichkeit dem Parlament vorgelegt und nicht mit einer Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit umgesetzt wird.
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Die Motion Barthassat, die einen Zugang zur beruflichen Grundbildung für jugendliche Sans-Papiers forderte, wurde von den eidgenössischen Räten 2010 angenommen. Der Bundesrat hat die Motion im Rahmen einer Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit umgesetzt; diese Änderung ist am 1. Februar 2013 in Kraft getreten. Der neue Artikel ergänzt die geltenden Bestimmungen zur Behandlung von Härtefällen - darum geht es. Damit ein jugendlicher Sans-Papiers eine Berufslehre absolvieren kann, muss er Bedingungen erfüllen: Er muss gut integriert sein, also namentlich eine Landessprache beherrschen und die öffentliche Ordnung respektieren. Er muss auch mindestens fünf obligatorische Schuljahre absolviert haben.
Was ist die gesetzliche Grundlage für diese Verordnungsänderung? Die gesetzliche Grundlage ist das Ausländergesetz: Gemäss Artikel 30 Absatz 2 des Ausländergesetzes obliegt es dem Bundesrat, die Rahmenbedingungen für Abweichungen von den Zulassungsbedingungen festzulegen und auch das entsprechende Verfahren zu regeln. Gestützt auf diese Befugnis hat der Bundesrat dann die entsprechenden Verordnungsbestimmungen erlassen und genau umschrieben, wann bei schwerwiegenden persönlichen Härtefällen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann.
Im Rahmen der Umsetzung der Motion Barthassat hat sich der Bundesrat auf diese gesetzliche Befugnis gestützt. Diese ist demokratisch legitimiert, und es erübrigt sich, eine separate Bestimmung ins Ausländergesetz aufzunehmen. [PAGE 1049]
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Erlauben Sie mir aber noch eine Bemerkung zu diesem Geschäft: Normalerweise werden wir in diesem Fall dafür kritisiert, dass die Verordnungsänderung bis jetzt zu wenig gebracht hat. Das Ziel der Motion Barthassat, die in beiden Räten angenommen wurde, war ja, dass man die Ungerechtigkeit aufhebt, wonach heute in der Schweiz jugendliche Sans-Papiers ins Gymnasium gehen, unter Umständen sogar an die Universität, aber keine Berufslehre absolvieren können. Das versteht hier kaum jemand. Das war der Grund, weshalb man die Motion Barthassat angenommen und den Bundesrat beauftragt hat, die ungerechte und nichterklärbare Ungleichbehandlung, die letztlich auch unserem Land nichts bringt und von den Jugendlichen überhaupt nicht verstanden wird, aufzuheben. Der Bundesrat hat dann wie gesagt die entsprechende Verordnung geändert. Diese Änderung ist seit Februar 2013 in Kraft. Aber es hat bis jetzt kaum Gesuche von jugendlichen Sans-Papiers gegeben, eine solche Berufslehre zu absolvieren. Das Bundesamt für Migration ist im Moment daran, herauszufinden und zusammen mit den beteiligten Akteuren zu evaluieren, weshalb das Ziel der Verordnung nicht erreicht wird. Wir werden überlegen, ob andere Möglichkeiten geprüft werden müssen, damit das Ziel erreicht werden kann, das Sie uns in Auftrag gegeben haben, wonach jugendliche Sans-Papiers eine Berufslehre absolvieren können, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kritik nehme ich gerne entgegen. Wir arbeiten an einer Lösung.