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preparatory:AB 152422

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16

Wortprotokoll

Zu Artikel 13: Die Mehrheit ist der Meinung, dass die zwei Vertretungen der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerorganisationen und die zwei Vertretungen der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberorganisationen mit beratender Stimme im Hochschulrat Einsitz nehmen sollen. Sämtliche Vertreter haben darum in der Kommission dem entsprechenden Antrag Prelicz-Huber zugestimmt. Der von der Minderheit aufgenommene Antrag, den Herr Malama eingebracht hatte, ging der Kommission zu weit; sie hat ihn mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Zu Artikel 19: Der Einbezug der Bundesversammlung, d. h. ihrer Gremien, ist ein sehr wichtiges Element des Gesetzes. Wir sollen vom Bundesrat und von den Hochschulgremien regelmässig über den Stand ihrer Arbeit informiert werden. Es wäre unsinnig, wenn wir uns dieser Möglichkeit berauben würden. Gerade die WBK lässt sich bereits heute regelmässig informieren. Wenn dies nun im Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz festgehalten wird, so ist das sehr sinnvoll. Wir bitten Sie daher, Artikel 19 zu belassen. Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission steht dahinter.

Zu Artikel 21: Da geht es um die Aufgaben und Kompetenzen der Rektorenkonferenz. Der Antrag Schenk Simon wurde in der Kommission mit 11 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die knappe Formulierung, wie sie der Ständerat beschlossen hat, die beste ist und dass sie den Hochschulen die gewünschte Autonomie belässt.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Ihre Kommission mit ihren einstimmigen Entscheiden zu den Artikeln 11, 12 und 14 die Weichen für ein einziges Bildungsdepartement gestellt hat. Der Bundesrat ist damit gefordert, die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen.

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