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AB 152500

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16

Wortprotokoll

Wir haben hier in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 7 einerseits die Frage, ob wir das Kriterium der Beschäftigungs- oder Arbeitsmarktfähigkeit aufnehmen wollen, und andererseits müssen wir den Unterschied zwischen den Minderheitsanträgen I (Riklin Kathy) und II (Malama) klären, der eher eine Begrifflichkeit betrifft und nur für die deutsche Fassung relevant ist. Für die französische Fassung ist dieser Punkt nicht relevant.

Die Minderheit I will hier bei der Akkreditierung die Beschäftigungsfähigkeit einfügen. Bei der Akkreditierung geht es um eine längerfristige Perspektive, und deshalb ist der Einbezug dieses Aspekts hier auch sinnvoll. Die Akkreditierung einer Hochschule gilt gemäss Artikel 34 und in Anlehnung an die internationalen Standards sechs bis acht Jahre und kann anschliessend erneuert werden. Deshalb ist es möglich, hier diesen Einbezug zu machen, ohne dass dies einen grösseren bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Es ist ja so, dass diese Evaluationen heute bereits mehrheitlich gemacht werden. Es ist wichtig, hier einen verbindlichen Grundsatz aufzunehmen. Wir möchten das Kriterium aber nicht in Artikel 30 aufnehmen. Es wird später noch einen Antrag zu Artikel 51 geben, wo gefordert wird, dass man die Arbeitsmarktfähigkeit bei den Grundbeiträgen aufführt.

Zum Begriff der Arbeitsmarktfähigkeit bzw. der Beschäftigungsfähigkeit: Wir sind der Meinung, dass der Begriff der Arbeitsmarktfähigkeit, wie ihn die Minderheit II möchte, zu eng gefasst ist und der Realität der universitären Hochschule nicht gerecht wird. Der breitere Begriff der Beschäftigungsfähigkeit, wie er auch im Ständerat diskutiert wurde, ist unseres Erachtens besser. Die Universitäten bilden breiter aus als etwa die Fachhochschulen. Es müssen hier deshalb beide Philosophien - die Philosophie der Fachhochschulen und diejenige der Universitäten - in einem Begriff vereint werden. Sie wissen, dass die Universitätsabsolventen teilweise eine konkrete Ausbildung haben. Das sind zum Beispiel die Mediziner oder die Ingenieure. Es gibt aber auch sehr viel breitere Ausbildungen, die keine konkrete Berufsausbildung darstellen, und deshalb ist es sinnvoll, hier einen allgemeinen Begriff zu verwenden.

Wir möchten Sie bitten, hier den Antrag der Minderheit I (Riklin Kathy) zu unterstützen.