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Kunz Josef · Nationalrat · 2011-06-16

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag will ich Absatz 2 von Artikel 10 streichen. Dieser Absatz verlangt, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf angemessen an der Vorbereitung und Durchführung von Anlässen und Projekten beteiligt werden. Diese Forderung ist für die Trägerschaften ein unnötiges Hindernis, um überhaupt Finanzhilfen auszulösen. Wie kann eine Trägerschaft definieren und garantieren, wie es die Botschaft verlangt, dass Jugendliche aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten in der Organisation entsprechend vertreten sind? Meines Erachtens ist es für die Trägerschaften eine unlösbare Aufgabe, hier ein Auswahlverfahren vorzunehmen, um diese Auflage zu erfüllen.

Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass die Körperschaften allen Jugendlichen offenstehen. Eine zusätzliche Förderung gesetzlich zu verankern bringt den Trägerschaften bloss unnötigen Aufwand. Was in den ehrenamtlich geführten Sportvereinen eine Selbstverständlichkeit ist, müsste doch auch in diesen Jugendorganisationen funktionieren: die Jugendlichen zu motivieren, ohne eine zwingende Formulierung zugunsten gewisser Gruppierungen im Gesetz. Ich bin der Meinung, dass viele Organisationen von den Finanzhilfen ausgeschlossen würden, weil sie die Bedingungen gar nicht erfüllen könnten.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, Artikel 10 Absatz 2 zu streichen. Stimmen Sie also meinem Antrag zu.

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