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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-06-14

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

Die Minderheit Pfister Theophil will hier eine klare Präzisierung bezüglich Autonomie der Hochschulen. Obwohl in Absatz 1 von Artikel 5 die generelle Autonomie erwähnt ist, scheint es doch richtig, dass einzelne Bereiche im Gesetz definiert werden.

Artikel 5 steht teilweise auch in Zusammenhang mit Artikel 11 dieses Gesetzes, welcher die Kompetenzen der Plenarversammlung regelt. In Artikel 11 haben wir entgegen der ständerätlichen Fassung bei der sogenannten Formulierung von Empfehlungen für Studiengebühren und Stipendien die Studiengebühren explizit ausgenommen. Es ist nun eben nichts mehr als konsequent, wenn wir die Studiengebühren hier als autonomen Entscheidungsbereich der Hochschulen bzw. der Träger festlegen. Daraus ersehen Sie die Notwendigkeit dieses Absatzes 3. Aber auch die Kostenbeiträge an Studierende sowie die sprachliche Ausrichtung von Studiengängen sollten abschliessend als Teil des Wettbewerbs unter den Hochschulen und deren Trägern verstanden werden. Es gibt Kantone, welche ihren Kantonsangehörigen über die Stipendien hinaus eigene Kostenbeiträge bezahlen; das sollte doch für die Hochschulen auch in Zukunft möglich sein. Das gehört eben zum Wettbewerb. Auch sollten unsere Hochschulen doch selber die Zahl der in- und ausländischen Studierenden festlegen können. Das gehört zu unserem föderalistischen System und hängt stark mit dem geografischen Standort der Hochschulen zusammen. Wir möchten nicht, dass dann via Verordnung, Auslegung des Gesetzes oder Empfehlung plötzlich die Plenarversammlung, der Hochschulrat oder die Rektorenkonferenz die erwähnten Punkte regelt. Sie wissen, was es heisst, wenn eine solche Organisationseinheit eine Empfehlung abgibt, welche zwar keine direkte Einflussnahme, wohl aber eine normative Kraft darstellt, nach der sich dann letztlich auch eine Minderheit ausrichten muss. Das möchten wir verhindern.

Es ist tatsächlich eine Gretchenfrage, die hier beantwortet werden muss. Es geht nicht an, der Autonomie der Hochschulen und deren Träger das Wort zu reden, aber dann zu kneifen, wenn es um solche Präzisierungen und klare Festlegungen von autonomen Bereichen geht, indem man diese Formulierungen im Gesetz nicht will. Ebenso tut der Bund gut daran, einen eigenen kleinen Handlungsspielraum beizubehalten und seine Kostenbeiträge von eigenen Kriterien abhängig machen zu können. Das gehört unserer Meinung nach klar auch zu diesen Grundsätzen der Aufgabenerfüllung.

Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen.