Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-29
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-29
Wortprotokoll
Zu diesem ganzen Block "Erneuerbare Energien" zwei Vorbemerkungen: Ich beginne mit der Interpellation 11.3615 von Herrn Brändli, der sich mit den noch ungenügenden Antworten unzufrieden zeigte. Es ist natürlich so: Sie verlangen in unseren Antworten schon die ganze Strategie en détail. Da sind Sie jetzt einfach ein Jahr zu früh. Das kann nicht Gegenstand einer Interpellation sein.
Wir haben aber klar dargelegt: Wir haben diese fünf Kernkraftwerke mit rund 26 Terawattstunden Leistung, die in drei Etappen wegfallen. Somit ist das planbar. Wir haben auch dargelegt, dass wir diese 26 Terawattstunden mit rund 4 Terawattstunden mehr Wasserkraft und 22 Terawattstunden aus den neuen erneuerbaren Energien ersetzen. Das steht als Zielgrösse fest, und das, was an Stromverbrauch zuwachsen würde, müssen wir möglichst durch Effizienzgewinne wettmachen.
Zweite Vorbemerkung: Viele Anliegen und Ideen sind sehr gut, prüfenswert; wir können sie zum Teil aufnehmen. Wenn Sie sie aber in der Form der Motion eingeben - das ist das Grundproblem -, müssen Sie verstehen, dass der Bundesrat natürlich in diesem Stadium nicht zu vielen guten Ideen [PAGE 1009] in der Form der Motion Ja sagen kann. Wenn Sie hingegen Postulate eingereicht hätten, wären wir wahrscheinlich in einer Diskussion, die an sich überflüssig wäre, weil sie aufgenommen würden.
Zur KEV: Es wurde vom Berichterstatter sehr gut dargelegt, was die heutige Problematik ist, nämlich dass an sich genügend Geld vorhanden ist, dass das System aber nicht befriedigt. Es ist ja nicht mein Kind, es ist Ihr Kind. Sie haben es so konzipiert, es wurde in dieser Legislatur so konzipiert, und es hat Kinderkrankheiten. Das ist auch mein Fazit: Das System hat seine guten Effekte, die Einspeisung als Modell wird auch europaweit grundsätzlich erfolgreich betrieben. Aber so, wie es bei uns jetzt gewirkt hat, auch mit dieser Warteliste, frustrieren wir natürlich viele einzelne Projektträger. Ich bin auch einverstanden, dass es viele Kleinstprojekte hat, die ineffizient sind.
Wir müssen uns überlegen, ob eine staatliche Subventionierung über zwanzig, fünfundzwanzig Jahre tatsächlich nutzbringend ist. Müssen wir nicht vielmehr marktkonformer senken können, in schnelleren Schritten, wobei sich dann auch die Entwicklungen der Preise besser widerspiegeln als bei einer relativ fixen Förderung?
Da sind wir völlig einverstanden. Wenn wir jetzt einfach zu einem Quotensystem, zu einem Kontingentsystem wechseln, dann bringt das natürlich für das System, das wir jetzt schon haben, für diejenigen Projekte, die wir in den nächsten zwanzig Jahren nach dem alten KEV-System finanzieren müssen, eine Schwierigkeit. Da werden Überlegungen angestellt: Kann man das, ist das sinnvoll, wollen wir ein Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende? Oder müssen wir zwei Systeme nebeneinander laufen lassen, müssen wir das heutige System vielleicht mit einem Quotenmodell kombinieren? Da sind die Grundüberlegungen noch nicht zu Ende geführt; das müssen wir, denke ich, auch mit der Industrie besprechen.
Was mir auch am System auffällt: Wir haben zu wenig Grossprojekte, die wir fördern können. Das war auch gegenüber den Stromproduzierenden, die hier relativ wenig engagiert sind, ein Vorwurf. Dass viele Kleinstprojekte in diese Warteschlaufe gelangen, ist schön und fördert die Bürgerinitiativen. Aber von der Ergiebigkeit der Stromproduktion her ist das nicht wahnsinnig sinnvoll. Das müssen wir auch anschauen: Wie schaffen wir es, dass sich vermehrt auch hier die grossen Stromunternehmen engagieren und wir von den Mengen her mehr Zubau erkennen, den wir realisieren? Deshalb haben wir bei der Motion Häberli-Koller 11.3331 und auch bei der zweiten Motion, der Motion Bäumle 11.3456, die Ablehnung beantragt. Das geschah in Übereinstimmung mit der Kommission; nicht weil der Gedanke und die Deckelproblematik nicht gesehen würden, sondern weil das einfach im Lichte der Arbeit für den Bericht zur KEV im nächsten Jahr noch nicht spruchreif ist.
Noch eine Bemerkung zu den steuerlichen Wünschen, die mit der Motion Favre Laurent 09.3456 aufgebracht werden: Hier haben wir auch noch bei der Schweizerischen Steuerkonferenz eine Meinung eingeholt. Auch hier muss man sich Überlegungen im Zusammenhang mit der KEV machen. Im Privatvermögen stehende KEV-Einkünfte stellen steuerbares Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar. Weil eine Fotovoltaikanlage bloss der Deckung des Eigenbedarfs dient, kann auf die Anrechnung eines Ertrags wie bei anderen Umweltschutzmassnahmen verzichtet werden. Sobald aber eine Fotovoltaikanlage für andere Strom einspeisen kann - das wäre ja auch das Ziel - und dies, wie der Nationalrat es will, steuerbefreit wird, haben wir vom Steuerrecht her natürlich eine Systemwidrigkeit; das wäre steuersystemwidrig. Deshalb sind die Kantone auch dezidiert der Auffassung, dass die Befreiung der Einkünfte so nicht funktioniert. Ich bin deshalb mit der Abänderung der Motion sehr einverstanden, damit wir mit den Kantonen auch prüfen können, wie wir diese Effekte der KEV-finanzierten Anlagen mit der Steuersystematik in Einklang bringen können.
Zu den Motionen Büttiker und Zanetti betreffend die energieintensiven Anlagen habe ich mich auch schon geäussert. Es ist völlig klar, dass man für die energieintensiven Betriebe etwas tun muss, weil wir diese Industriezweige natürlich nicht von der Wirtschaftspolitik her aus der Schweiz verdrängen wollen. Aber auch hier: Sie öffnen die Büchse der Pandora. Wenn Sie einmal mit einem Betrieb beginnen, werden sich andere Betriebe mit Forderungen nach Vergünstigungen einreihen; ich könnte mir schon vorstellen, wer dann die Nummer zwei wäre. Was man prüfen kann, ist zum Beispiel einmal der Begriff "Grossverbraucher", wie er im heutigen Gesetz steht. Dieser liesse sich allenfalls modifizieren, und man könnte schauen, ob man hier Ausnahmen machen kann.
Wir haben gesagt, dass wir bei der CO2-Gesetzgebung die Möglichkeit der Befreiung von der Abgabe haben. Das kann eine Möglichkeit sein, um den Abgabedruck zu mildern oder ganz aufzuheben. Wir haben hier aber auch den Entscheid, den das Parlament vor einem Jahr gefällt hat, zu berücksichtigen, als über die Erhöhung der Wasserzinsen gesprochen wurde. Damals hat das Parlament ausdrücklich entschieden, dass es die Möglichkeit zur Entlastung der Grossverbraucher nicht will - ein Entscheid vom 18. Juni 2010. Das ist natürlich ein Entscheid, der vor Fukushima gefällt worden ist, aber es ist eben ein Entscheid, und insofern muss sich die Verwaltung natürlich grundsätzlich an Ihre Vorgaben halten. Wenn sich das jetzt ändert und diese Wünsche stärker sind als der Wunsch nach einer kohärenten Regelung, nehmen wir das gerne auf. Aber auch hier ist es so - dies an die Adresse der beiden Motionäre -: In Form von Postulaten, von Prüfungen ist das kein Problem. Aber nur schon Sie beide haben unterschiedliche Konzepte, und welches das gescheitere ist, kann ich noch nicht abschliessend beurteilen. Wenn man nach der Motion Büttiker 11.3502 vorgehen wollte, müsste man einfach viel mehr Geld bereitstellen, auch für die völlige Befreiung vom KEV-Zuschlag, die hier vorgeschlagen wird. Aber wir werden das auf jeden Fall weiterverfolgen.
Zur Motion Freitag 11.3695 möchte ich noch zwei, drei Worte verlieren. Wenn man die KEV umbaut, so muss man sicher auch prüfen, ob ein System der finanziellen Starthilfe erfolgversprechend ist. Ich bin offen, auch diese Frage zu prüfen. Es gibt dann einfach den Anreiz, dass die Investitionskosten vom Staat massiv unterstützt werden; für die Betriebskosten trägt aber nachher das Unternehmen das Risiko. Das kann natürlich dazu führen, dass diese Entwicklung etwa bei den Biomasse-Unternehmen dann gebremst wird. Dort stellen die Brennstoffkosten einen grossen Kostenfaktor dar, da sie sehr volatil sind. Im Bereich Biomasse kann man das heute schon sagen. Es kann auch dazu führen, dass man dann Anlagen in Betrieb eben nicht genügend unterhält und somit deren Ergiebigkeit infrage gestellt wird. Deshalb ist es schon noch schwierig zu sagen, ob eine einmalige Anschubfinanzierung die bessere Lösung sei als eine Unterstützung auf mehrere Jahre hinaus. Wir werden deshalb alle Optionen und heutigen Möglichkeiten einander gegenüberstellen. Es ist für mich auch denkbar, dass wir im Rahmen der Vernehmlassung dazu vielleicht zwei Varianten vorschlagen, falls nach den Abklärungen zwei Systeme als in etwa gleich zielführend beurteilt würden.
Ein Wort noch zur Motion Zanetti 11.3485, "International konkurrenzfähige Preise für Industriestrom": Hier hatte die Kommission nicht mehr die Möglichkeit, das zu beraten. Wir lehnen die Motion ab, Herr Zanetti, schon auch mit einem Blick auf die EU, die ja auch Ihnen am Herzen liegt. Sie können in der Schweiz natürlich nicht mit der EU verhandeln und einen gemeinsamen Energiemarkt anstreben und gleichzeitig bei der Preisgestaltung völlig andere Wege gehen. Das wird nicht umsetzbar sein. Es wird sich immer mehr ein europäischer Strommarkt und entsprechend auch ein europäischer Strompreis ergeben. Wir können unsere Vorteile nutzen, aber der von Ihnen vorgeschlagene Industriestrompool widerspricht natürlich einem wesentlichen Element eines offenen Marktes. Das ist effektiv schwierig. Dieser Markt wird sich weiterentwickeln; das kann, gerade weil die Schweiz mit der Wasserkraft relativ gut positioniert ist, auch zu unserem Nutzen sein. [PAGE 1010]
Bedenken Sie immer: 40 Prozent des Strompreises gehen auf Netzkosten zurück, 15 Prozent auf öffentliche Abgaben. Dort haben wir es in der Hand, dort können wir, soweit es mit dem Umfeld vereinbar ist, die schweizerische Politik tatsächlich noch ein bisschen akzentuieren und unseren Spielraum ausnutzen.
Zum Schluss äussere ich mich noch zu den Vorstössen zur Wasserkraft: Die Wasserkraft ist ausbaubar. Ich konnte vor zwei Wochen ein Wasserkraftwerk in Rheinfelden einweihen, das Produkt einer deutsch-schweizerischen Kooperation: derselbe Standort, dieselbe Anlage, aber viermal effizienter. Wir haben bei unserer Einschätzung feststellen dürfen, dass die Turbinentechnologie in den letzten paar Jahren wesentliche Fortschritte gemacht hat. Wir haben deshalb von den Kantonen relativ verlässliche Angaben zur Frage bekommen, wo man neu bauen kann, bei welchen bestehenden Anlagen man die Produktivität erhöhen kann. Wir sind der Meinung, dass wir das Ziel von 4 Terawattstunden erreichen. Bis zu 5 Terawattstunden zu erreichen ist noch ambitiöser, das ist klar. Es hängt wirklich auch von den Einsprachen und Beschwerden ab, die uns zum Teil das Leben schwermachen, das ist einfach so. Wir werden mit den Umweltverbänden und mit den betroffenen Regionen sprechen und die Zielkonflikte, die es da mit dem Landschafts- und dem Gewässerschutz gibt, angehen müssen.
Es ist so. Aber ich bin schon auch überzeugt, Herr Ständerat Stadler: Wenn wir jetzt diese erneuerbaren Energien tatsächlich fördern wollen und müssen, dann braucht es in gewissen Projekten eine Priorisierung auf der Seite der erneuerbaren Energien; dann kann man nicht bei jedem kleinsten Projekt sagen: Ja, aber das ist Gebiet des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, und da ist der Artenschutz immer höher zu gewichten. Das sind schwierige Fragen. Aber wir meinen, sie sind lösbar, wenn wir mit den Kantonen zusammen festlegen, wo die Wasserstandorte und wo die Windstandorte sind.
Herr Brändli, wir wissen schon lange, dass nicht überall genügend Wind weht, deshalb ist im Konzept des Bundesrates die Entwicklung der Windpärke relativ bescheiden. Ich bin auch völlig einverstanden: Es muss auch hier nach marktwirtschaftlichen Kriterien gehen. Aber Herr der Dinge ist bzw. sind auch hier die Kantone. Also auch hier müssen wir zusammen mit den Kantonen versuchen, die besten Wind- und Wasserstandorte zu eruieren, und diese dann in den Sachplänen und Richtplänen möglichst verankern, damit ein gesellschaftlicher Konsens erreicht werden kann: Wo überlassen wir die Natur der Natur? Wo nutzen wir sie vernünftig und effizient für die Energiegewinnung? Ich bin überzeugt, das können wir. Die Kantone sind offen, man kennt dort die Zahlen. Wir werden Ihnen diesen Plan in einem Jahr vorstellen.
Noch zum letzten Punkt, zur Geothermie: Wir sind nicht gegen die Geothermie, Herr Gutzwiller, und wir machen schon einiges. Es steht auch bei der KEV ein Risikotopf zur Verfügung. Er ist bisher, glaube ich, noch nie beansprucht worden. Wir haben vor, NFP-Projekte neu zu lancieren. Das ist auch eine zusätzliche finanzielle Hilfe. Und wir wissen von der ETH Zürich, dass auf Januar 2012 auch dort Projekte geplant sind. Es gibt mehr Engagement. Aber wir haben Bohrungen, und Bohrungen sind teuer. Von der Nagra stünde viel Datenmaterial zur Verfügung. Man kann also relativ viele geologische Daten abfragen und muss nicht alles neu erfinden; diese Daten stehen zur Verfügung. Aber wenn man jetzt einfach jede Bohrung überall in der Schweiz finanziert, habe ich schon meine Bedenken. Da landen Sie dann bald bei Kosten von einer Milliarde Franken, denn eine Bohrung kostet schnell einmal 10 Millionen Franken. Das sind Konflikte, die wir noch austragen müssen, aber die Geothermie ist zweifellos eine Technologie, die wir vermehrt in den Fokus rücken müssen. Ich bin froh: Die Branche hat sich jetzt besser organisiert, sich zusammengeschlossen. Das war auch wichtig. Ich bin auch hier überzeugt: Mit einer guten Zusammenarbeit, zu der ich Hand biete, kann man mit ein wenig mehr Geld viel erreichen. Aber jetzt sprechen wir darüber, jetzt beginnt die Planung, jetzt beginnt die Arbeit.
Folgen Sie deshalb den Anträgen Ihrer Kommission!