Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-09-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
Ich habe diesen Minderheitsantrag nicht unterzeichnet, bin aber in der Zwischenzeit zum Schluss gekommen, dass wir diesen Absatz 3 streichen sollten. Ich teile im Grundsatz die Auffassung von Kollege Bieri. Wir haben sehr intensiv über diese Frage diskutiert, und ich stehe nach wie vor hinter Artikel 26; im Grundsatz - im Grundsatz! - muss der bestehen bleiben.
Man hätte sich ja schon fragen können, ob es ihn braucht oder nicht. Aber die Organisationen der Arbeitswelt hatten grösste Bedenken für den Fall, dass wir diese Bestimmung aus dem Fachhochschulgesetz nicht in dieser Art und Weise auch in dieses Gesetz aufnehmen würden, denn sie hatten Angst, dass das Profil der Fachhochschulen verwässert würde. Dass das nicht geschieht, wird mit Artikel 26 Absatz 1 gewährleistet, der muss bestehen bleiben.
Aber was mich jetzt beeindruckt hat, ist eben - ich war auch einmal Präsident einer Fachhochschule -, dass die Rektoren, die versammelten Rektoren der Fachhochschulen, kommen und bezüglich Absatz 3 sagen: Macht das nicht. Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, wir sollten diese Auffassung respektieren. Auch der Direktor der Fachhochschule Ostschweiz hat das unterschrieben. Felix Gutzwiller hat ja die entscheidenden Überlegungen erwähnt, ich zitiere einfach sinngemäss einen Satz: "Artikel 26 Absatz 3 ist ein derart tiefer Eingriff in die Autonomie der Fachhochschulen, wie er nicht einmal im heutigen Fachhochschulgesetz besteht." Da muss ich Ihnen sagen: Diese Überlegung, wie sie hier die Rektoren vorbringen, ist der Grund, weshalb ich mich diesem Streichungsantrag anschliessen werde, im Gegensatz zu meiner Haltung während der Kommissionsberatungen.