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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2011-09-22

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier die Minderheit zu unterstützen und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Es ist gut, wenn der Wortlaut von Artikel 24, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, noch einmal genau gelesen wird. Absatz 1 lautet: "Die universitären Hochschulen und die Pädagogischen Hochschulen verlangen für die Zulassung zur ersten Studienstufe grundsätzlich eine gymnasiale Maturität." Dieses "grundsätzlich" zeigt, dass eben auch Ausnahmen erlaubt sind, und das ist auch richtig so. Absatz 2 lautet: "Sie können die Zulassung zur ersten Studienstufe aufgrund einer gleichwertigen Vorbildung vorsehen. Der Hochschulrat erlässt gestützt auf die Zusammenarbeitsvereinbarung Richtlinien über die Gleichwertigkeit." Diese Formulierung berücksichtigt die heute geltenden gemeinsamen Zulassungsvoraussetzungen der Kantone für die Lehrerbildung.

Die Kantone haben im Bereich der Anerkennung bereits Grundlagen geschaffen, und die EDK will ebenfalls die Fassung des Bundesrates. Bund und Kantone sind sich einig, dass die Kantone für die Ausbildung der Lehrpersonen zuständig sind, auch werden die pädagogischen Hochschulen von den Kantonen finanziert.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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