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Malama Peter · Nationalrat · 2011-09-22

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-22

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, noch einmal über diese leidige "burkhalterische" Buchhaltungsregel zu befinden. Sie haben das letzte Mal ja unsere Argumentation verstanden und sind dem Antrag der Kommissionsmehrheit gefolgt. Ich bitte Sie, heute der Kommission zu folgen und den Universitäten bzw. ihren Trägerkantonen die den Universitäten [PAGE 1618] für das Jahr 2012 zustehenden Mittel aus dem für das Jahr 2012 zu erweiternden Zahlungsrahmen verbindlich zu garantieren.

Wir haben in der letzten Session Ja gesagt zu dieser Formulierung, in der Hoffnung, in der Folge würden sich der Bundesrat und der Ständerat bzw. die Hochschulkantone zu einer Lösung durchringen. Das ist aber nicht geschehen. Es ist eigentlich bedauerlich, dass wir über die unbestrittenen Ansprüche der Universitäten hier nochmals sprechen müssen.

Bei den Grundbeiträgen für die Trägerkantone der Universitäten handelt es sich jeweils um eine nachschüssige Auszahlung des Bundes, das heisst, dass im Jahr 2011 die Subventionen für das Jahr 2010 zur Auszahlung gelangen. Diese periodenfremde Auszahlung wird zwischen den Kantonen und dem Bund immer wieder neu thematisiert. Der Bund hat schon einmal versucht, Beitragsjahr und Auszahlungsjahr zu synchronisieren. Er scheiterte jedoch am geschlossenen Widerstand der Kantone. Es spricht an sich nichts gegen eine solche Korrektur dieser Buchhaltungspraxis, aber die Vorstellungen, die auf der BFI-Botschaft 2012 basieren, stimmen nicht mehr, weil damit eben ein Beitragsjahr fehlt.

Der Bund will nun das System wechseln. Dagegen ist nichts einzuwenden. Der Bund will die Beiträge neu in jenem Jahr auszahlen, für welches sie gesprochen wurden, das heisst nicht mehr ein Jahr danach, sondern im laufenden Jahr. Zur Erläuterung: Die Auszahlung für das Jahr 2007 wurde im Jahr 2008 vorgenommen, die Auszahlung für das Jahr 2008 im Jahr 2009, die Auszahlung für das Jahr 2009 im Jahr 2010; die Auszahlung für das Jahr 2010 wird im Jahr 2011 vorgenommen, die Auszahlung für das Jahr 2011 im Jahr 2012. Jetzt heisst es Achtung: Im Jahr 2012 kommt der Systemwechsel, die BFI-Botschaft 2012 sieht eine Synchronisation vor: Die Auszahlung für das Jahr 2013 soll im Jahr 2013 erfolgen.

Die raffinierten Leserinnen und Leser, vor allem aber die kantonalen Finanzkontrollen haben bemerkt, dass durch diesen Systemwechsel - der Bundesrat spricht von Synchronisation - die Beiträge für das Jahr 2012 fehlen. Die Beiträge für das Jahr 2011 werden 2012 bezahlt, aber im Jahr 2013 nicht die Beiträge für das Jahr 2012. Das Jahr 2012 ginge durch diesen Systemwechsel leer aus. Das hiesse konkret, dass bei den Trägerkantonen der Universitäten die Beiträge für ein volles Jahr in der Höhe von mindestens 560 Millionen Franken entfielen. Dies würde in verschiedenen Kantonen, nämlich in jenen Kantonen, die die Bundesbeiträge schon heute periodengerecht abgegrenzt haben, zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Die Situation ist also unbefriedigend.

Beide Seiten, Bund und Kantone, haben ihre Rechtskonsulenten mit entsprechenden Rechtsgutachten beauftragt, die allerdings zu sich widersprechenden Schlüssen gekommen sind. Trotz zahlreicher Gespräche, die auch unter den Vermittlungsbemühungen von Mitgliedern der WBK stattfanden, konnten die beiden Seiten keine einvernehmliche Lösung finden. Aus diesem Grund hat unsere Kommission beschlossen, den Universitäten mit einer neuen Kompromissformulierung Sicherheit zu verschaffen - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wir sind nicht hier, um einen Rechtsstreit zwischen den Kantonen und dem Bund zu werten oder gar darüber zu entscheiden. Aber es ist unsere Aufgabe, für unsere Hochschulen einzutreten und in ihrem Sinn pragmatisch zu entscheiden. Deshalb bitte ich Sie, dem Kompromiss zuzustimmen. Wir vergeben uns damit nichts, wir verschenken nichts, wir erhalten nichts. Aber der Bundesrat erhält damit die Zeit, die er braucht, um mit den Kantonen eine einvernehmliche Lösung zu finden, sodass kein Trägerkanton Verluste verbuchen muss.