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Bieri Peter · Ständerat · 2010-09-30

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-30

Wortprotokoll

Absatz 3 ist notwendig, damit die Absätze 1 und 2 überhaupt durchgesetzt werden können. Sonst hat man etwas auf dem Papier, das man in Tat und Wahrheit gar nicht durchsetzen kann. Es stimmt auch nicht, dass Absatz 3 irgendwelche Eingriffe in Bezug auf curriculare Vorschriften beinhaltet; ich habe mich diesbezüglich auch noch erkundigt. [PAGE 995]

Lesen Sie Absatz 3 richtig. Es geht um Grundsätze für das Angebot von Studienprogrammen und die erforderlichen Berufsqualifikationen. Ein kleines Beispiel: Wenn wir einen Masterplan mit dem Ziel errichten müssen, dass in den Fachhochschulen zum Beispiel nicht allzu viele Master-Studiengänge angeboten werden, dann braucht es ein Steuerungsorgan. Dieses ist im Gegensatz zu heute nicht mehr der Bund, sondern der Hochschulrat. Das ist bei Absatz 3 vorgesehen. Wenn wir hier eine gewisse, auch qualitative Steuerung und eine Konzentration der knappen finanziellen Mittel wollen, dann brauchen wir ein geeignetes Steuerungsorgan, und das ist der Hochschulrat, wie es in Absatz 3 vorgesehen ist.

Deshalb darf ich Sie bitten, dem ganzen Artikel 26 zuzustimmen. Das war auch die Meinung und die Erkenntnis der Subkommission.

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