Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-30
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-30
Wortprotokoll
Ich verstehe das Unbehagen der Fachhochschulen, dass sie in diesem Gesetz überhaupt einen Artikel wie den Artikel 26 vorfinden und dass gemäss Absatz 3 ein Hochschulrat Zusammenarbeitsvereinbarungen abschliessen kann. Aber was haben wir denn heute? Wir haben heute rund 61 000 Studierende an Fachhochschulen, und wir haben eine enge Steuerung durch den Bund. Wenn Sie schon von Diskriminierung sprechen wollen: Heute hat der Bund die Fachhochschulen an der Leine, denn es braucht nicht nur eine Bewilligung, damit es sie überhaupt gibt, sondern es wird auch jeder Studiengang vom BBT bewilligt. Der Bund nimmt also ziemlich grossen Einfluss; er sagt in vielen Bereichen, wie viele Studierende nötig sind, welches die inhaltlichen Qualitätsanforderungen sind usw. Das alles entfällt nun, Frau Ständerätin Seydoux; wir heben das ganze Fachhochschulgesetz auf und schenken den Fachhochschulen sehr viel Vertrauen, dass sie jetzt, nach fünfzehn Jahren, in der Lage sind, das selber zu tun. Das ist ein riesiger Vertrauensbeweis und ein Wechsel von einer engen Begleitung zu einem grossen Freiheitsraum, den die Fachhochschulen künftig haben werden. Das ist der Grundsatz, und das wollen wir.
Aber - jetzt komme ich zum Aber; dieses Wort muss ich in dieser Phase schon zweimal sagen - Herr Ständerat Bürgi hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaften und der Gewerbeverband massiv intervenieren würden, wenn nicht irgendwo im Gesetz noch die Praxisorientierung der Fachhochschulen erwähnt wird.
Jetzt können wir das über die Bewilligung noch einigermassen steuern. Wir suchen das Gespräch; wenn eine Fachhochschule mit einem Antrag auf einen Studiengang kommt - ich sage jetzt nicht, welchen - und wir sehen, dass sie dafür zwölf, dreizehn Studierende hat, können wir sie ermuntern, mit einer anderen Fachhochschule zusammenzuarbeiten oder den Studiengang so zu gestalten, dass er auch von der Qualität her Sinn macht. Aber der Bund hat hier in Zukunft null Einfluss, und das ist schon relativ gefährlich. Deshalb glauben wir, dass die Master-Vereinbarungen - in der Phase, in der die Master in vielen Bereichen erst kommen - eine wichtige und gute Art der Begleitung darstellen. Das ist aber nicht im Sinne einer Bevormundung oder Diskriminierung gemeint, sondern als Hilfestellung, bis sich das eingependelt hat.
Ich höre nun von den Universitäten - das weiss Kollege Burkhalter besser als ich -, dass sie Angst haben, dass durch die Zunahme der Zahl der Master von Fachhochschulen die universitären Master im Bologna-System infrage gestellt werden, respektive dass die Organisation des Nebeneinanders noch nicht ausgereift ist. Da verstehe ich die Universitäten auch. In diesem Bereich muss noch Arbeit geleistet werden. Ich bin aber überzeugt, dass man das schafft und dass es auch im ureigenen Interesse der Fachhochschulen ist, nicht an jeden Bachelor noch einen Master anzuhängen. Wir haben heute 220 Bachelor-Studiengänge und 73 Master-Studiengänge. Wenn wir dieses Verhältnis beibehalten, ist es gesund. Das entspricht dann auch der praxisbezogenen Ausbildung, und darum geht es uns.
Weshalb Herr Ständerat Gutzwiller auf die Idee kommt, das sei eine curriculare Vorgabe, weiss ich nicht. Es geht wirklich um den Ansatz, dass wir hier systemisch eine klare Unterscheidung machen wollen. Aber eine curriculare Vorgabe ist weder im Interesse des Bundesrates, noch würde sie effektiv Sinn machen, da gebe ich Ihnen Recht. Es geht wirklich um eine Systemfrage und nicht um Eingriffe in die Curricula.