Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-09-12
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Das Thema der Übergangsfristen wurde in der WAK im Zusammenhang mit dem Antrag Germanier, der eine Erhöhung der Übergangsfrist von fünf auf zehn Jahre forderte, sehr ausführlich diskutiert. Der Bundesrat selbst schlägt uns eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor; Sie haben vorhin die Frau Bundespräsidentin gehört. Sie hat selbst gesagt, dass diese Frist von fünf Jahren eigentlich eine lange Frist sei. In ihrer Stellungnahme machten die Kantone den Vorschlag von drei Jahren. Der Bundesrat hat sich aber nach den im Rahmen der Vernehmlassung durchgeführten Gesprächen durchgerungen, uns eine Botschaft mit fünf Jahren zu übergeben.
Der Einzelantrag Kiener Nellen war in der Kommission sinngemäss von Kollegin Leutenegger Oberholzer gestellt worden. Er wurde dann aber zurückgezogen, weil er erst beim Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden bei Artikel 78e gestellt worden war und nicht bereits beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Der Einzelantrag Kiener Nellen nimmt dieses Anliegen wieder auf.
Die Kommission beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Es ist eine lange Übergangsfrist. Wenn Sie die Anträge der Minderheiten Germanier oder Pelli anschauen, dann sehen Sie: Es geht darum, wie man das Wort gegenüber den Leuten hält, die hierhergezogen sind. Das ist eine Frage, die man sich schlussendlich vor dem eigenen Spiegel beantworten muss, denn die Leute sind ja aufgrund einer Rechtssituation hierhergezogen und haben ein Haus gekauft.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, fünf Jahre Wort halten sei lange genug. Sie haben auch die Konzepte beider Minderheiten erklärt bekommen.
Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit zu folgen.