Aebischer Matthias · Nationalrat · 2013-12-11
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 11 des Weiterbildungsgesetzes will die Kommissionsmehrheit die Ressortforschung und die Projektförderung verankern. Die Projektförderung war Teil des Vorentwurfes, war unbestritten und fehlte in der Endfassung plötzlich. Mit der Streichung der Projektförderung würde dem Bund nun das entscheidende Instrument fehlen, um Weiterbildungsprojekte aktiv vorantreiben zu können: etwa eine Sensibilisierungskampagne, die nicht direkt einem Amt zugewiesen werden kann, eine Alphabetisierungskampagne zum Beispiel, oder überhaupt neue Ideen und Systeme, um die Leute zur Weiterbildung zu bewegen. Es fehlt ein Artikel, mit dem solche Projekte realisiert werden können. Die SP-Fraktion wird deshalb die Minderheit Schilliger, welche die Projektförderung entgegen der Mehrheit streichen will, nicht unterstützen.
Zu Artikel 12 und zur Forderung von Kollege Keller, Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung auf vier Jahre zu beschränken und womöglich dann zu verlängern - ich kann es kurz machen -: Genau dieses System haben wir mit der BFI-Botschaft, welche sich jeweils über vier Jahre erstreckt, heute ja bereits. Für einmal also lehnen wir einen Minderheitsantrag Keller Peter aus gesetzestechnischen und nicht aus politischen Gründen ab.
Die letzten zwei Minderheitsanträge in diesem Block befassen sich mit der Finanzierung der Weiterbildung und der Zeit, welche eine Weiterbildung benötigt. Der Minderheitsantrag Aubert ist wohl der innovativste überhaupt für das neue Weiterbildungsgesetz. Er basiert auf der Realität von heute, dass kaum eine Arbeitnehmerin, kaum ein Arbeitnehmer mehr eine Ausbildung macht und dann das ganze Leben lang denselben Beruf ausübt. Bei der Generation meiner Eltern war das noch so, heute ist es sicher nicht mehr so. Solche grundlegenden Veränderungen verlangen nach grundlegenden Massnahmen. Das Weiterbildungsgesetz ist eine solche und der Antrag der Minderheit Aubert, den ausfallenden Lohn mit einem Vorbezug der AHV-Rente zu kompensieren, ebenfalls. Es ist eine grosse Idee, aber wir sind in diesem Rat ja nicht dazu da, immer nur Mäuse zu gebären. Wir dürfen auch einmal für etwas Grosses einstehen. Deshalb stimmt die SP-Fraktion dem Antrag der Minderheit Aubert zu Artikel 17a zu.
Dasselbe tut sie auch beim Antrag der Minderheit Reynard unter Ziffer 9, "Obligationenrecht". Diese Minderheit will Artikel 329g des Obligationenrechtes so abändern, dass alle Arbeitgeber die Weiterbildung angemessen honorieren, indem sie pro Jahr eine Woche Zeit für die Weiterbildung zur Verfügung stellen. Die meisten machen das ja bereits heute. Es profitieren aber meist Leute, die eh schon gut ausgebildet sind und gut verdienen. Kollege Reynard will das mit seinem Minderheitsantrag ändern. Das unterstützt die SP-Fraktion ebenfalls.