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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2013-12-11

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-11

Wortprotokoll

Jetzt stellen sich die Fragen nach der Finanzierung der Weiterbildung und nach Finanzhilfen des Bundes.

Bei der Ressortforschung des Bundes empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, Artikel 11 mit einem Absatz 2 zu ergänzen. Dieser soll grundsätzlich ermöglichen, dass der Bund Beiträge an Entwicklungsprojekte oder an Sensibilisierungsmassnahmen für die Weiterbildung gewähren kann. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Bestimmungen zur Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung in Artikel 12 ausreichen. Allerdings ist in Artikel 12 von Sensibilisierungsmassnahmen nicht die Rede. Klar ist aber, dass es sämtliche Massnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens verdienen, vom Bund unterstützt zu werden.

Bei Artikel 12 will eine Minderheit festhalten, dass Bundesbeiträge auf eine Dauer von vier Jahren beschränkt werden sollen. Für die Mehrheit der Kommission gehören solche Bestimmungen jedoch nicht in das Gesetz, sondern sind in der Kompetenz des Bundesrates und in der Kompetenz der Verwaltung. Wir sollten uns also davor hüten, alles reglementieren zu wollen.

Ich komme nun zu den Finanzierungsbestimmungen: Eine Minderheit schlägt Ihnen vor, einen Mechanismus für eine teilweise Kompensation von Lohnausfällen bei Langzeitweiterbildung einzuführen. Dabei sollen die betroffenen Personen maximal den Betrag einer AHV-Jahresrente erhalten, um ihre Lohnausfälle kompensieren zu können. Im Gegenzug würde sich das ordentliche Rentenalter des Bezügers um ein Jahr nach hinten verschieben. Diese Massnahme führt zu einer ganzen Reihe schwieriger Fragen: Welche Konsequenzen hat das für die AHV? Ist das finanzielle Risiko quantifizierbar? Welche Verbindungen zwischen Altersvorsorge- und Weiterbildungspolitik können hergestellt werden?

Diese offenen Fragen haben eine Mehrheit der Kommission davon überzeugt, den Antrag der Minderheit Aubert abzulehnen. Zweifellos verdient die Idee eine vertiefte Analyse, denn sie geht in die Richtung einer Flexibilisierung des Rentenalters. Der Vorschlag könnte allenfalls im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 vertieft werden.

Ein anderer Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde von Herrn Reynard eingereicht. Er schlägt uns vor, eine Bestimmung im Obligationenrecht einzuführen, die vorschreibt, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu einer Arbeitswoche bezahlten Urlaub für Weiterbildungszwecke gewähren muss. Während eines Jahres nicht bezogener Urlaub würde in ein persönliches Bildungskonto übertragen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass dieser grundsätzlich interessante Vorschlag der Schweizer Wirtschaft schaden würde. Sie bittet Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Wenn alle Unternehmen ihren Angestellten bis zu einer Woche Bildungsurlaub gewähren müssten, würde das die Kosten für die Weiterbildung merklich vergrössern. Das ist gegen die Ziele, die der Gesetzgeber mit diesem Rahmengesetz über die Weiterbildung erreichen will.

Ich schliesse meine Ausführungen zu diesem Block 3 mit der Empfehlung der Kommissionsmehrheit ab, die Möglichkeit der Zahlung von Bundesbeiträgen an Sensibilisierungsmassnahmen für die Weiterbildung zu unterstützen, die Minderheitsanträge für eine Kompensation von Lohnausfällen und für die Gewährung von Urlaubstagen für Weiterbildung aber abzulehnen.