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Keller Peter · Nationalrat · 2013-12-11

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11

Wortprotokoll

Ich habe meiner Vorrednerin mit Interesse zugehört. Wir wollen ja auch nicht, dass die Leute vor dem Backofen verhungern, weil sie ihn nicht bedienen können, oder dass sie ein i-Phone besitzen und sich nicht für den Abend verabreden können. Doch ob das jetzt wirklich Gegenstand des Weiterbildungsgesetzes sein sollte, möchte ich dahinstellen. Ich hätte eigentlich genau umgekehrt erwartet, dass es um die Fähigkeiten ginge, die Sie erwähnt haben - um Excel, Word usw., die im Arbeitsleben wirklich gebraucht werden.

Nun, wir sind beim letzten Block, bei Artikel 13; es geht um Grundkompetenzen. Hier in Absatz 1 steht, es gehe dabei um die Voraussetzungen für das lebenslange Lernen und um umfassende grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen. Das ist alles wichtig, das ist unbestritten und eine Voraussetzung, um sich tatsächlich bilden zu können. Doch wir haben hier ein Weiterbildungsgesetz. Wie es der Name sagt, geht es hier darum, dass man sich weiterbildet; das andere ist die Grundbildung, die an der Volksschule vermittelt werden sollte. Wenn Leute nach der obligatorischen Schulzeit nicht über die Grundkompetenzen verfügen, dann müssen wir uns schon fragen, wie es um die Volksschule steht: Kapituliert die Volksschule vor ihrem eigentlichen Auftrag? Wenn es sich andererseits um Leute handelt, die ihre Schulzeit nicht in der Schweiz verbracht haben, so müssen wir uns Fragen über unsere Zuwanderungspolitik stellen. Das sind tatsächlich Aufgaben, vor denen wir uns nicht drücken können. Dennoch sind sie nicht Gegenstand eines Weiterbildungsgesetzes. Vielmehr ist es jeweils Sache kantonaler oder anderer Einrichtungen, hier etwas zu unternehmen. Insofern unterstützen wir grundsätzlich die Streichung von Artikel 13.

Zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d habe ich bereits als Minderheitssprecher gesprochen.

Damit komme ich zum Antrag der Minderheit Aubert bei Artikel 15 Absatz 2 hinsichtlich einer nationalen Strategie bei der interinstitutionellen Zusammenarbeit: Wir unterstützen hier den Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat hat diesen Auftrag behutsam formuliert. So soll es in einem Rahmengesetz auch sein, zumal wir ja schon mehrmals gesagt haben, dass der Auftrag, der an uns ergangen ist, schon 2006, beim Bildungsartikel, mehr als behutsam formuliert wurde. Wir sollten dieses Weiterbildungsgesetz also nicht unnötig überladen.

Ich bitte Sie, unseren Minderheitsanträgen zu folgen.