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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-16

Wortprotokoll

In Bezug auf Änderungen ist die einzige Änderung die, dass Bauland, das als Bauland qualifiziert ist und nicht für den Betrieb vorgesehen ist, wofür man auch Subventionen bekommen kann, neu ausdrücklich als Bauland qualifiziert wird. Es ist auch so, dass ein Landwirt, der Ackerbau betreiben will und dann Direktzahlungen erhält, genau die Grundstücke angibt, die für die Landwirtschaft nötig sind. Es geht damit um die betriebsnotwendigen Grundstücke auf der einen Seite, die auch landwirtschaftlich genutzt werden, und die nichtbetriebsnotwendigen, die möglicherweise auch landwirtschaftlich genutzt werden. Aber es geht vor allem um die Verkäufe von Bauland und nicht von land- und forstwirtschaftlich genutztem Land oder von als land- und forstwirtschaftlich bezeichnetem Land.

Das ist die Änderung, und, wissen Sie, Herr Müller, bis jetzt gibt es diese klare Definition von land- und forstwirtschaftlichem Boden nicht. Darum haben die Landwirte beim Verkauf auch eigentliches Bauland versteuern können, und zwar nicht als Bauland, sondern als land- und forstwirtschaftlich genutztes Land. Das ist der Unterschied.