Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, auf die Ratifikation des Fatca-Abkommens und den dazugehörigen Gesetzentwurf einzutreten und die Vorlage im Sinne der Mehrheit gutzuheissen.
Nachdem der Kommissionspräsident schon die verschiedenen Kraftausdrücke, die in der Kommission gefallen sind, zuhanden des Amtlichen Bulletins wiedergegeben hat, kann ich darauf verzichten, hier noch einige weitere anzuführen. Es war in der Tat ein unbefriedigendes Ergebnis, welches wir in der Kommission zur Kenntnis nehmen mussten. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass nach einer Abwägung aller Argumente pro und kontra das Eintreten auf dieses Geschäft und seine Verabschiedung aus schweizerischer Sicht notwendig sind.
Das Geschäft hat auch einen faden Beigeschmack, weil es uns verpflichtet, amerikanisches Recht zu übernehmen. Ich sage es hier ausdrücklich, dass wir uns dessen bewusst sind. Wenn wir zu Fatca Ja sagen, dann übernehmen wir amerikanisches Recht und sehen uns auch allfälligen Rechtsänderungen von amerikanischer Seite gegenüber; wir wissen das.
Wenn wir jedoch diese nüchterne Situationsanalyse vornehmen, dann, meine ich, sprechen doch einige Gründe für die Ratifikation. Ohne Beteiligung an Fatca können Schweizer Finanzinstitute und - das ist für mich noch wichtiger - sämtliche anderen Unternehmen und Institutionen des schweizerischen Finanzplatzes nicht mehr am amerikanischen Markt teilnehmen, weder als Anbieter noch als Investoren. Dieser Markt umfasst aber rund 45 Prozent des weltweiten Wertschriftenhandels und 65 Prozent der weltweiten Liquidität. Diesen Zugang brauchen nicht nur die Banken, sondern auch die grossen Unternehmungen - sei das die Novartis, sei das die ABB -, welche sich weltweit refinanzieren wollen. Betroffen sind auch unsere Pensionskassen und die Lebensversicherungen, das heisst das ganze Sozialversicherungssystem und die Lebensversicherungsbranche.
Ganz entscheidend ist aber für mich folgender Punkt: Vorliegend stellt sich für die Schweiz gar nicht die Frage, ob wir uns an Fatca beteiligen oder nicht beteiligen wollen, sondern nur die, ob die Implementierung etwas einfacher umgesetzt werden kann oder in vollem Umfang umgesetzt werden muss. Fatca ist also in jedem Fall Realität, unabhängig davon, wie wir uns verhalten.
Für die Umsetzung stehen uns, wie schon der Vertreter der Kommissionsminderheit gesagt hat, zwei Varianten zur Verfügung. In jedem Fall wäre ansonsten die extraterritoriale Wirkung des US-Rechts Tatsache, und ansonsten müsste auch in der Schweiz ein Quellensteuerabzug von 30 Prozent vorgenommen werden. Wir können also die zur Verfügung stehenden Varianten miteinander vergleichen und uns für das bessere Modell entscheiden.
Der vorliegende Staatsvertrag, den uns der Bundesrat hier präsentiert, kann meines Erachtens als gutes Verhandlungsergebnis bewertet werden, indem eben gerade mit dem Modell 2 auch noch die Ausnahmen für Banken mit Lokalgeschäft, für die Vermögensverwalter, für Anlagefonds, Non-Profit-Organisationen, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen erreicht wurden. Mit dieser Aufzählung möchte ich nur darlegen, welche Lebensbereiche Fatca auch in der Schweiz betrifft. Und ein aus strategischer Sicht für mich wichtiger Punkt ist, dass auch das Assetmanagement, also die institutionelle Vermögensverwaltung, welche eben auch zukünftig einen wesentlichen Bestandteil des schweizerischen Finanzplatzes darstellen könnte und keine Vergangenheitsbewältigung vor sich hat, davon profitieren könnte.
Es wurde schon angetönt, ob eben auch ein Zusammenhang mit der Lex USA bestehen würde. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall. Wir haben schon damals in der Kommission die Verknüpfung dieser beiden Geschäfte abgelehnt, im Wissen darum, dass es eben zwei voneinander unabhängige Geschäfte sind. Es handelt sich meines Erachtens, wie das Herr Kollege Levrat auch schon dargelegt hat, um unterschiedliche Fragestellungen, und zwar nicht nur institutioneller Natur, da das Fatca-Abkommen unbestrittenermassen ein Staatsvertrag ist, der in Zukunft Anwendung finden soll. [PAGE 621]
Fatca regelt in einem ersten Schritt die Auslieferung von anonymisierten Kundendaten. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Fatca bei den Datenlieferungen letztlich viel weiter geht und dass diesem Institut je nach den Rechtsänderungen natürlich auch noch konkrete persönliche Daten unterworfen werden könnten. Es gibt also einen grossen Austausch. Es wird ausgeweitet auf Zins- und Dividendenzahlungen sowie Kapitalgewinne in diesem Bereich. Es werden also letztlich Daten ausgeliefert. Auch ich bin der Meinung, dass Dritte in diesem Sinne von Fatca nicht betroffen sein werden. Für Daten von Dritten, wenn sie nicht einen unmittelbaren Zusammenhang zu diesem Bereich haben, gilt der Staatsvertrag nicht.
Es besteht aber ein Risiko - das gebe ich offen zu -, dass Fatca je nach Rechtsänderung, je nach Anwendung, je nach amerikanischer Praxis noch ganz andere Auswirkungen haben kann. Das muss man hier offen zugeben. Ab dem Inkrafttreten begeben wir uns diesbezüglich in Geiselhaft, das darf man hier offen so kommunizieren. Allenfalls löst dann das Fatca-Abkommen auch einen Teil des Problems des schweizerischen Finanzplatzes, weil jene Daten ab dem 1. Januar 2014 nach Inkrafttreten so oder so geliefert werden müssen und in die Hand der Amerikaner kommen werden.
Letztlich haben aber jeder Kunde und jede Bank darüber zu entscheiden, ob sie sich diesem Risiko aussetzen wollen. Ich bin überzeugt, dass diejenigen Finanzinstitute und Unternehmen, die sich in der Vergangenheit diesbezüglich auch nach amerikanischem Recht korrekt verhalten haben, überhaupt nichts zu befürchten haben werden.
Umgekehrt würde die Ablehnung des Fatca-Abkommens ja auch die internationalen Bestrebungen der Schweiz unterlaufen, zu dokumentieren, dass man hier auf dem Weg ist, einen steuerkonformen Finanzplatz zu haben. Stellen Sie sich einmal vor, die Schweiz bzw. unser Parlament würde jetzt beschliessen, wir nähmen an diesem weltweiten Netz des einseitigen automatischen Informationsaustauschs - man muss das offen so bezeichnen - nicht teil. Dann würde das ja auch ein Signal in die Welt hinaus senden, dass wir es eben mit der Bemühung um einen steuerkonformen Finanzplatz nicht ernst meinen. Das wäre nicht meine Meinung - wir sind auf diesem Weg.
Ich möchte hier auch noch begründen, warum ich mit dem Bundesrat für das Modell 2 bin und dieser Variante gegenüber dem Antrag der Minderheit Levrat, die das Modell 1 möchte, den Vorzug gebe. Das Modell 2 entspricht mehrheitlich sicher der OECD-Praxis und damit einem internationalen Standard, indem es eine direkte Übermittlung der Daten an den IRS vorsieht, in Kombination mit dem Prinzip der OECD-Gruppenanfragen; das wurde vom Kommissionspräsidenten dargelegt. Ich meine, dass es auch trotz des Brunetti-Berichtes und trotz der Entwicklungen der letzten Tage nicht im Interesse der Schweiz und der schweizerischen Verhandlungspositionen wäre, wenn die Schweiz jetzt vorweg das Modell 1 anbieten und sich damit mit den europäischen Ländern ins gleiche Boot begeben würde. Die Schweiz darf hier durchaus eine andere Position einnehmen. Das schliesst nicht aus, dass die Schweiz eines Tages zu einer anderen Variante übergehen wird. Man kann hier aus meiner Sicht aber durchaus auch noch die Entwicklungen abwarten. Die Schweiz löst diese Probleme gegenüber den USA auch mit dem Modell 2. Es gibt ja noch gewisse Vorteile, indem gerade auch beim Sozialversicherungssystem und im Bereich der beruflichen Vorsorge sicher keine schlechtere Lösung gefunden wurde.
Es ist ein richtiger Entscheid, wenn wir diesem Gesetzentwurf und diesem Staatsvertrag letztlich zustimmen und den Bundesrat unterstützen, indem wir die Variante mit dem Modell 2 wählen.