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preparatory:AB 154275

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, dass das Parlament im Rahmen des Projektes "Too big to fail" entschied, dass die Verordnungen bezüglich der Eigenmittel, der Risikoverteilung, der organisatorischen Massnahmen und der Liquidität dem Parlament zu unterbreiten sind. Die Verordnungen bezüglich der Eigenmittel und bezüglich des Bankengesetzes haben wir bereits 2012 genehmigt. Jetzt geht es noch um die Genehmigung der Verordnung über die Liquidität der Banken.

Insgesamt ist das Projekt "Too big to fail" für die Schweiz auf gutem Wege. Die Schweiz ist in Europa auf diesem Gebiet nolens volens immer noch Vorreiterin. Der Bundesrat hat ja in Aussicht gestellt, dass er dem Parlament drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Bericht darüber erstatten wird, wie die Situation im Ausland aussieht und ob ein allfälliger Anpassungsbedarf besteht. Die drei Jahre sind noch nicht abgelaufen, aber mit der Liquiditätsgesetzgebung sorgen wir heute eigentlich für die Vollendung des ersten Schrittes des Projektes "Too big to fail".

Nach all den Streitigkeiten der letzten Tage kann ich Ihnen sagen, dass der Nationalrat diese Verordnung ohne Diskussion genehmigt hat und dass Ihnen Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, die Verordnung zu genehmigen.

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