Germann Hannes · Ständerat · 2013-06-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-20
Wortprotokoll
Sie brauchen keine Angst zu haben, es folgt keine Fortsetzung der Gender-Diskussion.
Ich meine, die Initiative sei völlig neutral formuliert: Sie will die Wahl der Betreuungsform schlicht und einfach den Eltern überlassen. Manche Eltern müssen die Kinder schlicht fremdbetreuen lassen, dort ist der Abzug der Kosten gerechtfertigt. Andere entscheiden sich dafür, dass ein Elternteil die Kindererziehung übernimmt. Bei moderneren Familienformen gibt es durchaus auch partnerschaftliche Lösungen, bei denen sich beide Eltern gleichermassen an der Erziehung der Kinder beteiligen.
Im Jahr 2009 haben wir bei der direkten Bundessteuer einen Abzug für Fremdbetreuungsleistungen Dritter als Gewinnungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 10 100 Franken eingeführt. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, haben die Möglichkeit nicht, diesen Abzug vorzunehmen. Sie werden also vom Staat gegenüber jenen, die die Kinder fremdbetreuen lassen, benachteiligt, und zwar gleich mehrfach. Man kann dies einfach darlegen: Erstens verzichten die selbstbetreuenden Eltern auf ein Zusatzeinkommen und beanspruchen keine Krippenplätze, also fallen dem Staat keine zusätzlichen Kosten an. Zweitens zahlen sie bei gleichem Familieneinkommen mehr Steuern, da sie keinen Abzug vornehmen können. Drittens finanzieren sie mit diesen Mehrsteuern auch noch die Krippenplätze der anderen. Ich sage das nur, um zu verdeutlichen, dass das Ganze etwas ungereimt ist. Ich stelle jedoch natürlich das System mit den Kinderkrippen überhaupt nicht infrage, denn wie gesagt ist eine zunehmende Zahl von Familien darauf angewiesen, dass sie bei der Kinderbetreuung Hilfe erhält.
Was will die Initiative? Sie folgt eigentlich dem Grundsatz "Ein Kind, ein Abzug". Es soll entweder ein Fremdbetreuungsabzug oder ein Eigenbetreuungsabzug sein. Der Fremdbetreuungsabzug ist steuerrechtlich gesehen ein Gewinnungskostenabzug, der Eigenbetreuungsabzug ist steuerrechtlich gesehen wohl eher ein Sozialabzug. Ob man einen solchen will, ist für mich jedoch keine steuerrechtliche Frage, sondern es ist eine politische Frage. Wir müssen [PAGE 614] einen politischen Entscheid fällen. Ich meine, dass wir das im Rahmen der Initiative tun können, dass wir es aber auch allenfalls in einem Gegenvorschlag tun können. Dagegen würde ich mich nicht zur Wehr setzen. Wenn am Ende mit dem Gegenvorschlag die bessere Lösung herauskommt, dann tant mieux - es geht schliesslich um die Familien.
Ich möchte noch ein Argument aufnehmen, das jetzt immer wieder ins Feld geführt wird und das auch vom Bundesrecht her etwas überstrapaziert wird, nämlich die etwas absurde Argumentation mit dem fiktiven Einkommen in der neuesten Regelung, wo festgehalten wird, dass nur eine Fremdbetreuung steuerlich abzugsfähig sein soll. Dies wird damit begründet, dass das Selbererziehen von Kindern eine Leistung darstellt, welche eigentlich auch einem Einkommen entspricht. Wenn jemand Fremdes diese Leistung erbringen würde, würde diese Person schliesslich auch Geld erhalten und Steuern bezahlen. Nur bei der Eigenbetreuung wird diese Leistung nicht besteuert. Anders ausgedrückt: Es sei ungerecht, argumentieren die hohen Gerichte, dass ein Doppelverdiener-Ehepaar mit Kindern für sein Doppeleinkommen mehr Steuern bezahlen müsse als eine Familie, in der nur ein Elternteil ein steuerliches Einkommen erziele. Wenn man diese Argumentation zuliesse, ergäbe jegliche unbezahlte Tätigkeit, vom Kochen, Putzen, Rasenmähen bis zum Einkaufen, zum Engagement in einem Verein und zur Freiwilligenarbeit, letztlich ein fiktives Einkommen, das besteuert werden müsste. Das stellt doch eine Pervertierung des Steuergedankens dar. Unser ganzes Leben wäre somit eine steuerbare Leistung.
Wenn die Ungerechtigkeit zu hoher Steuern beseitigt werden soll, dann sollte als Erstes die Progressionsstrafe, nämlich die Heiratsstrafe, konsequent aufgehoben werden, etwa durch ein Vollsplitting. Es ist keine Lösung, eine bestehende Ungerechtigkeit, wie es die Progression bei der Ehepaarbesteuerung zweifellos darstellt, durch eine weitere, eine neue Ungerechtigkeit ausgleichen zu wollen, nämlich die Ungerechtigkeit, dass der Steuerabzug nur dann gemacht werden kann, wenn Kinder fremdbetreut werden.
In diesem Sinn plädiere ich für Zustimmung zur Initiative respektive für die Minderheit Föhn oder allenfalls für die Rückweisung an die Kommission gemäss Antrag Engler, damit diese eine noch cleverere Lösung erarbeitet.