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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat anerkennt die fundamentale Bedeutung einer wirksamen und nachhaltigen Integrationspolitik. Eine erfolgreiche Integration ist die Basis für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, ohne Integration bricht unsere Gesellschaft auseinander. Integration dient nicht nur dem besseren Verständnis zwischen Migrantinnen und Migranten und Schweizerinnen und Schweizern, sie dient auch der Wirtschaft und der Kultur.

Volk und Stände haben am 28. November 2010 über die Ausschaffungs-Initiative und den Gegenentwurf des Parlamentes abgestimmt. Der Gegenentwurf enthielt nebst den Bestimmungen über die Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer mit Artikel 121a auch einen Artikel über die Integration. Der Bundesrat wertet die Ablehnung des Gegenentwurfes nicht als Absage an die Integrationspolitik. In den Diskussionen und Debatten zur Integrationsfrage wurde immer wieder betont, dass es Integration braucht, das ist keine Frage. Umstritten ist lediglich, aber immerhin, wie die Integration konkret erfolgen soll. Wer hat welche Rechte, und wer hat welche Pflichten?

Sowohl die Motion 10.3343 der SPK-NR, "Integrationsrahmengesetz", als auch die parlamentarische Initiative 09.505 der FDP-Liberalen Fraktion, "Rahmengesetz für eine Integrationspolitik", verlangen die Schaffung eines Integrationsrahmengesetzes. Der Bundesrat hat mit seiner Antwort vom 4. Juni 2010 die Ablehnung der Motion, über die wir heute beraten, beantragt. Es ist aber nicht so, dass der Bundesrat a priori kein Integrationsrahmengesetz will. Der Bundesrat will die Integrationspolitik des Bundes zusammen mit den Kantonen vorantreiben und weiterentwickeln. Er wollte sich aber noch nicht entscheiden, in welcher Form er das tun will. Grundsätzlich ist nach wie vor sowohl eine Revision des Integrationskapitels im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer als auch die Schaffung eines eigenständigen Integrations- und Integrationsrahmengesetzes denkbar. Aus unserer Sicht aber viel wichtiger als die Form ist der Inhalt.

In Erfüllung der Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", und der Motion der SP-Fraktion 06.3765, "Aktionsplan Integration", hat der Bundesrat am 5. März dieses Jahres den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes verfasst. Darin hat der Bundesrat die künftige Integrationspolitik aus seiner Sicht umfassend skizziert. Dabei hat er aber das Rad nicht neu und vor allem nicht allein erfunden, sondern sich in vielen Punkten auf den Bericht und die gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen und städtischen Regierungen, der Kantonsregierungen und des Bundesrates im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) gestützt. Mit anderen Worten: Die Kantone und Gemeinden wurden von Anfang an in diesen Prozess einbezogen, und das ist wichtig.

Um die Integration normativ besser zu verankern, will der Bundesrat mindestens vierzehn Spezialgesetze im Bereich der Regelstrukturen mit integrationsspezifischen Bestimmungen anpassen. Damit lässt sich gewährleisten, dass die Integration vor Ort, das heisst dort, wo die Ausländerinnen und Ausländer leben, gezielt gefördert wird: in der Berufsbildung, in der Arbeitslosenversicherung oder im Sport. Dazu ist ein Änderungserlass notwendig. Offengelassen hat der Bundesrat in seinem aktuellen Bericht, ob die Anpassungen im Rahmen einer Revision des Ausländergesetzes oder durch die Schaffung eines Integrationsgesetzes erfolgen sollen; letzteres hätte sicherlich eine stärkere symbolische Bedeutung. Die TAK sah keinen weiter gehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Ausländergesetz.

Die künftige Integrationspolitik ist vom Gedanken des Förderns und des Forderns geprägt. Aber auch die Gegenseitigkeiten des Integrationsprozesses stellen einen wichtigen Gedanken der künftigen Integrationspolitik dar. Integration funktioniert nur, wenn beide Seiten sie wollen. Hier braucht es überall mehr Verbindlichkeit. Ebenso wichtig sind daher nach Ansicht des Bundesrates, aber auch nach Ansicht der Motionäre verbindliche Kriterien für eine erfolgreiche Integration.

Der Bundesrat wird die Anliegen, wie sie in den verschiedenen politischen Vorstössen zum Ausdruck kommen, bei der Erarbeitung des Vorentwurfes zu einem Integrationserlass einbeziehen. Ihre Parteien, die Kantone und weitere interessierte Stellen werden Mitte 2011 zu den konkreten Formulierungen und Erläuterungen Stellung nehmen können. Schliesslich werden Sie die Möglichkeit haben, ihre Positionen und Ideen im Rahmen der parlamentarischen Beratung einzubringen.

Wenn der Bundesrat Ihnen heute Ablehnung dieser Motion beantragt, tut er das nicht, weil er materiell mit dem Anliegen nicht einverstanden wäre, sondern nur deshalb, weil er sich für die Form der Umsetzung die Optionen offenhalten will.

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates die Ablehnung der Motion.