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Casanova Corina · 2010-12-17

Casanova Corina · Graubünden · 2010-12-17

Wortprotokoll

Die GPK kommen in ihrem Bericht zum Schluss, dass Ad-hoc- oder permanente Dreierausschüsse des Bundesrates ein geeignetes Instrument seien, um einen Ausgleich zwischen Departemental- und Kollegialprinzip zu schaffen. Das Arbeiten in kleinen Ausschüssen ermögliche eine frühzeitige, vertiefte und breitabgestützte Diskussion schwieriger Themen unter Beteiligung der höchsten Ebene der betroffenen Departemente. [PAGE 2144]

Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht, wonach Ausschüsse der Stärkung der kollegialen Führung dienen. Die Erfahrung zeigt, dass eine vertiefte Zusammenarbeit von drei Bundesratsmitgliedern und von drei Departementen es erleichtert, ein behandeltes Thema zum Kollegiumsthema zu machen. Wichtig ist dabei jedoch, dass die übrigen Mitglieder des Bundesrates über die in den Ausschüssen getätigten Arbeiten informiert werden.

Der Bundesrat ist wie die GPK der Ansicht, dass die Möglichkeiten der Ausschüsse gegenüber heute ausgebaut werden sollen. Er hat deshalb bereits im August beschlossen, die Motion zur Annahme zu beantragen. Seither hat der Bundesrat eine mögliche Annahme der Motion bereits bei seinen Arbeiten zur Regierungsreform berücksichtigt. Er schlägt im Rahmen der Zusatzbotschaft der Regierungsreform vor, die Pflicht der Ausschüsse, das Bundesratskollegium zu informieren, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz zu verankern. Neu soll das Gesetz ein Sekretariat für jeden Ausschuss vorsehen. Schliesslich soll der Charakter der Ausschüsse als Entscheidvorbereitungsorgan des Bundesrates auf Gesetzesstufe verankert werden. Der Bundesrat ist auch schon dabei, die Ausschüsse zu reorganisieren und neu zusammenzusetzen. Wir werden in der anschliessenden Sitzung des Bundesrates auch schon darüber sprechen.

Zur anderen Motion betreffend die effektive Führung: Hier ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes auch noch Verbesserungen anstreben kann. Er ist auch hier der Meinung, dass diese Aufgaben im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt werden sollen, was in der Zusatzbotschaft auch gemacht worden ist. Es ist wichtig, dass das Kollegium gestärkt wird. Es ist ebenfalls wichtig, dass es von seinen Mitgliedern rechtzeitig informiert wird, damit alle die Verantwortung auch wahrnehmen können.

In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motionen.