Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-12-17
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-17
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Recordon, "Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderungen beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum", wurde am 23. März 2007 eingereicht. Mit seiner Initiative verlangte Herr Recordon, dass das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und ergänzend dazu auch das Obligationenrecht so zu ändern seien, dass der Richter oder die Richterin nach Abwägung der Interessen entscheiden könne, ob und unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet werden könne, bauliche Änderungen vorzunehmen, um den für die Benützung zu Berufs-, Wohn- und anderen Zwecken erforderlichen Zugang zu ermöglichen.
Am 16. Januar 2009 beschloss die SGK unseres Rates, eine Subkommission einzusetzen. Diese führte Anhörungen mit Vertretern der Fachberatung für altersgerechtes Bauen, der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, dem Mieterverband, dem Hauseigentümerverband und dem Arbeitgeberverband durch und erarbeitete an zwei Sitzungen drei Varianten zur Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative.
Nun muss man wissen, dass diese parlamentarische Initiative auf einen konkreten, vom Initianten in der Begründung seiner Initiative übrigens erwähnten Einzelfall zurückgeht. Die Subkommission hat im Verlauf ihrer Arbeiten keine Kenntnis von weiteren konkreten Fällen erhalten, in denen eine Vermieterin oder ein Vermieter sich geweigert hätte, bauliche Anpassungen vorzunehmen, obwohl deren Finanzierung gesichert gewesen wäre.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist der gesetzgeberische Handlungsbedarf deshalb minimal. Zudem wäre eine flächendeckende Lösung sehr kompliziert. Sie würde nicht nur eine Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes, sondern auch eine Revision des Obligationenrechtes und des Zivilgesetzbuches nötig machen. Hinzu kommt, dass eine abschliessende Regelung auf Gesetzesstufe für diesen speziellen Fall gar nicht möglich wäre. Die Pflicht eines Vermieters, bauliche Anpassungen zu akzeptieren, deren Finanzierung gesichert ist, würde immer auch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit unterstehen.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die mit 15 zu 11 Stimmen zustande kam, die parlamentarische Initiative Recordon abzuschreiben.