Amstutz Adrian · Nationalrat · 2008-03-20
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-20
Wortprotokoll
Es ist nun mal eine Tatsache, dass die Ausgabendisziplin in diesem Land dort am höchsten ist, wo der Souverän am meisten mitentscheiden kann. Und die Geldverschleuderung ist dort am grössten, wo der Einfluss des Souveräns am kleinsten ist, nämlich auf Bundesebene.
Ich staune natürlich auch über die Ausführungen der Kommissionssprecherinnen, wenn sie anführen, die Verlässlichkeit oder die Glaubwürdigkeit des Parlamentes würde leiden, oder wenn sie sagen, die Beschlüsse über Ausgaben könnten durch den Souverän ausgehebelt werden. Wir leben hier in einer Demokratie, und das Volk ist hier die oberste Instanz, und gerade in der Frage der Ausgaben sollte das Volk eben mitentscheiden können.
Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen deshalb, die parlamentarische Initiative an die Kommission zurückzuweisen und diese zu beauftragen, dem Rat eine Vorlage zu unterbreiten. Der Nationalrat hat sich am 22. September 2004 mit 90 zu 75 Stimmen für die Umsetzung der Initiative ausgesprochen, und es gibt keine neuen Erkenntnisse, die es nahelegen würden, von diesem Entscheid abzuweichen. Die Einführung des Finanzreferendums liegt in der demokratiepolitischen Logik, wonach alle wichtigen Entscheidungen dem Volk zugänglich gemacht werden sollen. Nicht alle Ausgaben sind in ihrer Höhe gesetzlich vorbestimmt. Die Bundesversammlung verfügt zum Teil über einen bedeutenden Handlungsspielraum und tätigt Ausgaben von beachtlicher Höhe. Hier besteht im direktdemokratischen Instrumentarium eine krasse Lücke, welche zu schliessen ist, treu dem Grundsatz verpflichtet: Wer zahlt, befiehlt.
In der Vernehmlassung haben sich siebzehn Kantone positiv zur Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene geäussert. Sie haben dies aufgrund ihrer langjährigen und guten Erfahrungen mit diesem Instrument getan. Es ist nicht einzusehen, warum ein direktdemokratisches Instrument, welches sich auf Kantonsebene bewährt hat, nicht auch auf Bundesebene Anwendung finden soll. In der Wissenschaft [PAGE 455] sind die Auswirkungen des Finanzreferendums auf den Staatshaushalt nachgewiesen worden. Auch die SPK des Nationalrates hat Experten angehört, die die positiven Wirkungen des Finanzreferendums hervorgehoben haben.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass der Bund von diesen Erkenntnissen profitieren soll und muss. Ich beantrage Ihnen, die Minderheit zu unterstützen und gegen die Abschreibung zu stimmen.