AB 154905
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Für die SP sind die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Tat zentral, und deswegen beantragen wir mit unserem Minderheitsantrag, der, wie Sie auf der Fahne sehen, auch von den Grünen unterstützt wird, eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes im Rahmen des Obligationenrechtes. Wir verlangen, dass eine jahrelange Ungerechtigkeit in Bezug auf das Entgelt, das aus Patenten resultiert, beseitigt wird.
Erfindungen werden von Menschen gemacht. Vielfach sind es Lohnabhängige, die von Unternehmungen angestellt sind, die diese Arbeit ausüben. Die Unternehmungen, denen die originären Rechte an diesen Erfindungen zufallen, generieren daraus Gewinne, und zum Teil sehr hohe Gewinne. Wenn man jetzt das Obligationenrecht zur Hand nimmt, stellt man fest, dass nach dem geltenden Artikel 332 die Arbeitnehmer nur dann am Gewinn beteiligt werden müssen, wenn die Erfindung ausserhalb der vertraglich vereinbarten Tätigkeit gemacht worden ist. Aber immer dann, wenn die Erfindung zum Arbeitsgebiet einer Person gehört, muss sie dafür nicht separat entschädigt werden. Das heisst, die Arbeitnehmerinnen erhalten den Lohn und die soziale Absicherung und damit fertig.
Das ist eine grosse Ungerechtigkeit, wenn es zu grossen Gewinnen kommt, die aus einer solchen Erfindung resultieren. Das war denn auch der Grund dafür, dass man im Rahmen des ETH-Rechtes eine Sonderregelung geschaffen hat. Dieser haben Sie zugestimmt. Der Vorschlag kam aus dem Ständerat. Der Nationalrat ist ihm gefolgt. Diese Sonderregelung besagt, dass die Lohnabhängigen am Ertrag zu beteiligen sind, der aus einer Erfindung resultiert.
Wir machen Ihnen mit der Minderheit nun beliebt, eine analoge Regelung, wie wir sie bereits im ETH-Gesetz kennen, auch im OR zu verankern und damit eine grosse [PAGE 1997] Ungerechtigkeit in Sachen Arbeitnehmerbeteiligung aus Erfindungen zu beseitigen.