AB 154969
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Ich wollte die Diskussion eigentlich nicht verlängern und nichts sagen, aber meine Kollegen haben mich aufgefordert, Sie zu überzeugen, dass die Haltung richtig ist, dem Bundesrat, der Mehrheit zu folgen, wie ich empfehle. Ich versuche das in der gebotenen Kürze.
Warum hat der Bundesrat Recht damit, dass er hier den letzten Teil von Absatz 1 streichen will? Erstens ist es ein Unterschied, ob ein öffentlich-rechtliches Labor, also ein nationales Referenzlabor, solche Drogentestprogramme macht oder Private das machen. Es gibt Private, die das tun und in dieser Grauzone operieren; Private, die das gut machen, wie Eve & Rave und andere, die erwähnt worden sind. Aber öffentlich-rechtliche Labors sollten hier zurückhaltend sein, denn sie würden ja verbotene Substanzen testen und diese zum Konsum freigeben. Wenn öffentlich-rechtliche Labors die verbotenen Substanzen testen und sie zum Konsum freigeben, dann würde das ja implizieren, dass es auch eine Verantwortlichkeit der entsprechenden Stelle für allfällige gesundheitliche Folgen bei der Freigabe des Konsums gäbe - und das geht wohl zu weit. Das Referenzlabor ist sehr sinnvoll: Es soll die in Artikel 29c Absatz 1 beschriebenen Aufgaben erfüllen, es soll aber nicht entsprechende Drogenkontrollen selber durchführen.
Ich hoffe, Sie davon überzeugt zu haben, dass der Antrag der Mehrheit auch in diesem Fall sinnvoll ist und dass hier sonst unnötigerweise noch ein Türchen zu einem sehr kontroversen Objekt geöffnet wird.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.