Waber Christian · Nationalrat · 2006-12-20
Waber Christian · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Wenn Sie Artikel 3e zustimmen, dann sprengen Sie wirklich eine Staumauer. Es wurde jetzt sehr ausführlich begründet, welche Erfolge die Heroinabgabe nach sich ziehe. Es wurde von Junkies gesprochen, von Menschen, die Anrecht hätten auf das Gift des Staates. Es wurde darauf hingewiesen, wie die Todesfälle zurückgingen, dass die offene Drogenszene nicht mehr in Erscheinung trete, dass es mehr soziale Stabilität gebe, weniger Aidsübertragungen usw.
Es geht hier nicht um Junkies, es geht hier um Menschen. Diese Menschen überlassen Sie, wenn Sie Artikel 3e zustimmen, nicht nur dem Heroin, sondern den Betäubungsmitteln. Das ist der grosse Unterschied zum Bundesbeschluss, den auch das Volk nach unserem Referendum unterstützt hat: Der Bundesbeschluss beschränkte sich ganz klar auf die Heroinabgabe, auf die ärztliche Heroinabgabe. Hier, in diesem Artikel 3e, wird überhaupt nicht mehr von dem gesprochen, was seinerzeit im Bundesbeschluss festgelegt wurde. Wir beschliessen ein Gesetz, und es stimmt schlichtweg nicht, wenn hier behauptet wird, dass die Mindestanforderungen, die im Bundeserlass wirklich festgeschrieben worden sind, auch weiter bestehen - weil im Gesetz eben nichts von all dem steht.
Ich möchte Sie wirklich einmal auffordern: Fragen Sie doch einmal diese Menschen, die in diesen Heroinprogrammen leben, überleben, ob sie glücklich sind. Ich habe noch niemanden gefunden, und ich habe viele gefragt und habe auch mit vielen Kontakt. Wir haben auch Menschen, die im Methadonprogramm weiter dahinvegetieren, muss man schon fast sagen. Alle diese Menschen wünschen sich nur eines, und das ist der Ausstieg. Alle möchten eigentlich frei werden von den Drogen. Und wir massen uns an und sagen, wir hätten Erfolg mit der Drogenabgabe, und wollen mit diesem Gesetz auch noch zulassen, dass wir von einer betäubungsmittelgestützten Behandlung sprechen.
Den Streichungsantrag unterstützen wir klar, weil hier im Gesetz nichts mehr von dem zum Vorschein kommt, was dem Volk seinerzeit versprochen wurde. Und hier gibt es sehr viele Politiker und Politikerinnen, die auf den Podien gesagt haben: Das ist das Äusserste, zu dem wir bereit sind.
Und jetzt kommen wir wieder mit einem Gesetz, öffnen das und sprechen von "betäubungsmittelgestützter Behandlung". Wir sprechen weder von einem Mindestalter noch von den zwei Jahren, während denen man schwer heroinabhängig sein muss; noch von den zwei Behandlungsversuchen, die erfolglos absolviert werden müssen; noch von den Defiziten im somatischen, psychischen und sozialen Bereich. Vor allem hat das Bundesamt für Gesundheit bis heute auf alle parlamentarischen Vorstösse nicht geantwortet. Die Erfolge sind nicht wissenschaftlich erhärtet, und vor allem werden auch die Kosten ganz bewusst nicht ausgewiesen. Die Antwort auf alle Vorstösse lautete immer: Es ist unmöglich, alle Kosten auszuweisen.
Ich möchte Sie darum auffordern - dringend auffordern, genauso dringend und genauso vehement wie vorhin meine Vorrednerin -: Wenn Sie diesem Artikel 3e so zustimmen, ist dieses Gesetz so, dass das Volk darüber bestimmen müsste. Es kann ja nicht sein, dass wir so fahrlässig und so oberflächlich damit umgehen und dass wir auch von Exekutivmitgliedern Briefe bekommen, die gemäss meiner Nachfrage von diesem Gesetz überhaupt keine Ahnung haben, das Gesetz nicht gelesen haben und das Wesentliche, nämlich Artikel 3e, nicht kennen, das heisst, nicht wissen, was darin vorkommt.
Aus diesem Grunde möchte ich Sie darauf hinweisen: Unterstützen Sie den Streichungsantrag und wenn nicht, meinen Eventualantrag, in dem ich die genauen Bedingungen aus dem Bundesbeschluss übernehme. Wir können sie in dieses Gesetz hineinschreiben. Dann haben wir eine Heroinabgabe mit klaren Auflagen, wie sie im Bundesbeschluss seinerzeit festgelegt worden ist.