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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-12-20

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20

Wortprotokoll

Als pflichtbewusster Kommissionssprecher möchte ich noch darauf hinweisen, dass nicht der ganze Artikel 9a zurückgewiesen wird. Vielmehr ist Absatz 3, der die sogenannte Mehrfachschutzproblematik regelt, sorgfältig ausgedacht, und deshalb sollte für dessen Inkraftsetzung kein Aufschub gewährt werden. Gemäss Absatz 3 können Güter mit Patenten parallel importiert werden, wenn sich das Patent auf eine Nebensache des Produktes bezieht. Im Eintreten wurde das Beispiel des Samsonite-Koffers erwähnt. Die Patente auf Bestandteilen des Koffers verhindern nicht, dass dieser auch gemäss Artikel 9a Absatz 3 parallel importiert werden darf, denn der Koffer ist nicht als Ganzes patentiert, sondern fällt [PAGE 1994] unter den Markenschutz und untersteht damit der internationalen Erschöpfung. Dasselbe gilt für Parfums mit patentierten Zerstäubervorrichtungen oder für Velos, bei denen die Gummimischung der Bremsklötze durch ein Patent geschützt ist. Mit der neuen Mehrfachschutzregelung, wie wir sie jetzt im Gesetz vorsehen, kann ein Produkt, das nur auf einem nebensächlichen Bestandteil ein Patent enthält, parallel importiert werden. Deshalb macht es Sinn, diese Mehrfachschutzregelung jetzt unabhängig von der Regelung der Erschöpfungsfrage einzuführen.

Im Verlauf der Detailberatung, Sie haben es gehört, beschloss die Kommission, die Frage der Erschöpfung von Patentrechten aus der Vorlage herauszulösen und den Vorschlag des Bundesrates, die nationale Erschöpfung, die im Entwurf aufgenommen ist, zu streichen. Die Kommission war der Meinung, dass die verschiedenen Aspekte der Erschöpfung von Patentrechten einer vertieften Überprüfung bedürften, bevor man sich auf eine Lösung verständigen könne. Zudem erlaube die Erwägung eines Referendums durch die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz - das sind die grossflächigen Verteiler - keine rationale, sachgerechte Entscheidfindung. Man war damals schon unter dem Druck des Boulevard. Indem, so die Meinung, die Frage der Erschöpfung aus der volkswirtschaftlich wichtigen Gesamtvorlage herausgelöst werde, könne der Schutz des geistigen Eigentums bei biotechnischen Erfindungen ohne Versäumnis behandelt und einer dringend erwarteten gesetzlichen Klärung zugeführt werden.

Wir haben den Antrag Leutenegger Oberholzer, mit welchem sie die internationale Erschöpfung anstrebt, was mit den Preisdifferenzen begründet wird. Zu diesen Preisdifferenzen zum Ausland: Fehlende Parallelimporte sind auf eine Reihe von Ursachen wie Zölle, unterschiedliche Produktanforderungen, Agrarschutz, andere technische Handelshemmnisse zurückzuführen und nicht primär auf das System der nationalen Erschöpfung von Patentrechten, wie es der Praxis des Bundesgerichtes seit dem Kodak-Entscheid entspricht; das ist auch belegt.

Die Abschätzung des Anteils der einzelnen preisbestimmenden Faktoren an den Preisdifferenzen zum Ausland ist angesichts deren Interdependenz ausserordentlich schwierig. Immerhin kann festgestellt werden, dass mit zunehmender Bedeutung der technischen Handelshemmnisse die Preisdifferenzen zum umliegenden Ausland zunehmen. Wir versprechen uns daher vom Abbau der technischen Handelshemmnisse einen erheblichen Rückgang des Preisniveaus und einen spürbaren Effekt auf das Wachstum. Von einem Wechsel zur internationalen Erschöpfung und bei Patenten sind demgegenüber kaum zusätzliche, jedenfalls keine gleichbedeutenden Vorteile zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass die negativen Auswirkungen, die in der Schweiz durch die Schwächung der Pharmaindustrie, des Forschungsplatzes verursacht werden, die positiven Effekte weit überwiegen. Es ist keineswegs so, dass diese Bedenken anhand der Studien, die zu diesem Themenkomplex vorliegen, heute ausgeräumt werden können und die Frage entschieden werden kann. Allein die Tatsache, dass in den vergangenen Wochen und Monaten alle denkbaren Varianten der regionalen oder internationalen Erschöpfung propagiert worden sind, zeigt, dass die Zeit für den Entscheid noch nicht reif ist.

Ich beantrage Ihnen die Ablehnung des Antrages Leutenegger Oberholzer. Er lag in der Kommission noch nicht vor, aber in der Grundsatzthematik haben wir diese Fragen besprochen. Ich beantrage Ihnen die Ablehnung, weil der Antrag der Kommissionsmotion und der Haltung der Kommission widerspricht.

Zum Antrag der CVP-Fraktion, welche diese Frage an die Kommission zurückweisen will: Den voraussichtlichen Ablauf haben Sie vom Sprecher der CVP-Fraktion gehört. In der Januarsitzung der Kommission würde ein Auftrag an die Verwaltung erteilt, und nach Vorliegen des Berichtes würde sich die Kommmission mit der Materie befassen. Die Kommissionsmotion hingegen beauftragt den Bundesrat direkt, dies mit einer Frist bis Ende 2007.

Bundesrat Blocher hat in der Fragestunde auf die Frage von Herrn Otto Ineichen zugesichert, dass er bereit sei, diese Sache zügig zu behandeln, bis Ende 2007. Er hat heute gesagt, das sei mit einer auf zwei Monate verkürzten Vernehmlassungsfrist möglich, sonst werde es Januar 2008. Wir haben die Zusage, und daran wird der Bundesrat gemessen.

Es ist klar, dass die Kommission die schwierige Aufgabe nicht selber lösen kann, sondern auf die Verwaltung, hier namentlich auf das Institut für Geistiges Eigentum, angewiesen ist. Wer kann die Kräfte der Verwaltung effizienter einsetzen, besonders unter Zeitdruck, als der Bundesrat?

Der Kommission lag der Antrag der CVP-Fraktion nicht vor. Aber wir haben in der Kommmission den Weg über den Bundesrat gewählt, weil wir einen neuen Bericht und eigens eine neue Vorlage über die Problematik der Parallelimporte wollten und weil wir einsehen mussten, dass wir die Thematik in der Kommission nicht klären konnten.

Wir bitten Sie, dem revidierten Patentrecht zum Durchbruch zu verhelfen, die Kommissionsmotion anzunehmen und den Antrag Leutenegger Oberholzer sowie den Antrag der CVP-Fraktion abzulehnen.