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AB 155208

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-22

Wortprotokoll

Sie haben es gesehen und schon gehört: Es geht im Prinzip um die Frage, ob man in diesem Gesetz eine gewisse Förderkompetenz verankern soll oder nicht. Die Kommission hat diese Frage sehr intensiv diskutiert. Sie hat mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, Ihnen zu beantragen, diese Förderkompetenz nicht in das Gesetz hineinzunehmen.

Es gibt drei Hauptgründe dafür, die haben Sie vorher schon gehört. Der erste Grund hat mit der Frage des Verfassungsartikels - mit Artikel 119a der Bundesverfassung - zu tun. Dieser Artikel ist sehr neutral formuliert; soll man also auf dieser Grundlage eine Förderkompetenz ins Gesetz hineintun oder nicht? Die Mehrheit hat den Artikel so interpretiert, dass sie nun eher der Meinung ist, man solle keine Förderkompetenz hineinnehmen. Die zweite Sorge, der zweite Grund, ist das Interessengleichgewicht zwischen Spendenden und Empfangenden. Es wurde von der Mehrheit moniert, dass dieses Interessengleichgewicht durch eine explizite Förderkompetenz gestört würde. Auch das dritte Argument wurde erwähnt: Soll man hier in einem Bundesgesetz dem Bund einen expliziten Auftrag geben, wer immer ihn dann auch ausführt oder nicht ausführt? Auch hier war die Mehrheit der Meinung, dass man das nicht tun soll.

Diese drei Gründe entsprechen der Meinung der Mehrheit, die Ihnen empfiehlt, Absatz 1bis nicht in das Gesetz aufzunehmen.