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preparatory:AB 155369

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-05

Wortprotokoll

Wir reden über Weiterbildung und über Verantwortlichkeiten. Das vorgeschlagene Konzept des Bundesrates ist ein Regelungskonzept der Verantwortlichkeiten: zuerst die Eigenverantwortung des Betroffenen, dann der Appell an den Arbeitgeber und letztlich, subsidiär, der Staat. Ich mache Ihnen beliebt, bei diesem Konzept zu bleiben.

Es stimmt natürlich, was gesagt wurde: Die Arbeitgeber bilden heute schon weiter; das sind Investitionen, die auch in ihrem eigenen Interesse sind. So gesehen legen wir hier mit Artikel 5 Absatz 2 auch fest, was schon Realität ist. Ich habe in den Kommissionen, im Plenum der Räte und jetzt auch hier bei dieser Differenzbereinigung immer wieder gesagt, dass daraus kein Anspruch gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber erwachsen darf. Wie gesagt: Die Weiterbildung ist im Interesse der betroffenen Arbeitgeber, festgelegt wird sie in aller Regel - so mein Verständnis - in der intakten Sozialpartnerschaft. Das Regelungskonzept hat insofern auch eine Logik.

Ich bitte Sie deshalb, an Ihrem Beschluss festzuhalten und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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