Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat opponiert der Verkürzung der Sammelfristen von 18 Monaten auf 12 Monate nicht; aber diese einseitige Erschwerung der Initiativrechte vermag den Bundesrat auch nicht zu überzeugen. Wir vertreten im Gegenteil wie bisher die Meinung, dass die Initiativrechte als konstruktive Instrumente bevorzugt werden sollen, weil die Referendumsrechte eben bremsende, retardierende, ja zum Teil auch destruktive Instrumente darstellen. Falls die Bundesversammlung eine Verkürzung der Sammelfristen für Initiativen beschliesst, müssten auch die Hürden für das Referendum erhöht werden. In diesem Sinne stelle ich einen Eventualantrag im Sinne einer massvollen Erhöhung der Unterschriftenzahl für das Referendum auf 70 000 (Art. 141 Abs. 1) für den Fall, dass hier eine Verkürzung der Sammelfristen auf 12 Monate angenommen wird.